Müller Damian · Ständerat · 2019-09-23
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Artikel 9 ist einer der grossen Zankäpfel. Der Mehrheitsantrag kam mit 7 zu 6 Stimmen zustande. Der von der Minderheit Vonlanthen aufgenommene Antrag obsiegte mit 10 zu 3 Stimmen gegen den Antrag Fässler Daniel.
Um was geht es bei Artikel 9? Neu sollen technologieneutrale Emissionsgrenzwerte für Gebäude definiert werden, welche die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter beheizte Fläche begrenzen, sofern das Heizsystem ohnehin ersetzt werden muss. Die resultierenden Einsparungen sind einerseits ergiebig und andererseits nachhaltig, da man damit den Gebäudepark fit für die Zukunft macht.
Tatsächlich haben die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Gebäude das Potenzial, bezüglich Verminderung der Inlandemissionen zum wirkungsvollsten Zusatzhebel des vorliegenden CO2-Gesetzes zu werden. Nur die Kommissionsmehrheit stellt sicher, dass diese Chance beim Heizungsersatz vor der ordentlichen nächsten Totalrevision, für die Zeit nach 2030, genutzt werden kann. Wir müssen uns bewusst sein, dass noch immer in drei von fünf Wohngebäuden in der Schweiz mit fossilen Energieträgern geheizt wird. Europaweit gehören die Schweizerinnen und Schweizer zu den Top Drei der Heizölverbraucher. Sie zahlen hierfür jährlich 2,5 Milliarden Franken ins Ausland. Der Gebäudebereich trägt mehr als ein Viertel zu den im Inland verursachten CO2-Emissionen bei, obwohl bewährte und günstigere Alternativen bestünden.
Die Mehrheit respektiert die kantonale Bauhoheit. Ein Rechtsgutachten hält fest, dass die kantonale Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in[NB]Gebäuden betreffen - Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung -, respektiert wird. Immerhin muss es dem Bund möglich sein, im Rahmen übergeordneter politischer Ziele [PAGE 850] deren Erreichung zu bestimmen. Die Festlegung von Grenzwerten ist demnach zulässig, was explizit auch von einem zweiten Rechtsgutachten bestätigt wird. Für die Umsetzung in den Kantonen ist oft nur eine Reglementsänderung und in gewissen Fällen eine Verordnungsänderung nötig. Deshalb bleibt den Kantonen für die Umsetzung bis 2023 genügend Zeit.
Mit der Mehrheit schaffen wir für Eigentümer, Installateure, Heizungsfabrikanten und Produzenten von Holzpellets verbindliche und einheitliche Zielwerte. Mit der Einführung von Emissionswerten werden klare und langfristige Rahmenbedingungen geschaffen. Mit der Einführung im Jahr 2023 bleibt genügend Zeit, um die neuen Grenzwerte zu kommunizieren und deren Umsetzung voranzutreiben. Mit den Anpassungen in Fünfjahresschritten wird sichergestellt, dass man in Richtung netto null Emissionen bei Gebäuden kommt.
In der Kommission wurde deutlich, dass die Kantone die Klimaziele verfehlen und dass die beiden Minderheitsanträge zu spät greifen würden. Gemäss aktueller CO2-Gesetzgebung müssen die Kantone die CO2-Emissionen der Gebäude bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Im neuen, unbestrittenen Artikel 8 wird dieses Ziel bereits für 2027 auf 50 Prozent erhöht; beide Ziele würden von den Kantonen voraussichtlich deutlich verfehlt, wenn künftig lediglich die Muken 2014 umgesetzt würden. Die Zielwerte für 2020 würden bei der Umsetzung alleine mit den Muken 2014 erst im Jahre 2030 erreicht. Dies ändert sich auch nicht mit der Minderheit Fässler Daniel oder der Minderheit Vonlanthen, denn deren Vorgaben werden aufgrund des vorgeschlagenen Mechanismus erst nach 2030 in den Kantonen umgesetzt.
Die Mehrheit ist in der Lage, das Reduktionsziel von minus 50 Prozent bis etwa 2030 zu erreichen. Im Unterschied zum Vorschlag des Bundesrates und der Kantone führt der Antrag der Mehrheit zu zusätzlichen Verminderungen in der Grössenordnung von ungefähr 1 Million Tonne CO2 im Jahr 2030. Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich können dadurch bereits in der Dekade 2021-2030 entscheidend reduziert werden.
Der Mehrheitsentscheid schafft für die nächsten zwanzig Jahre Planungssicherheit für die Gebäudeeigentümer, stützt die Kantone bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Mustervorschriften und führt dazu, dass bereits mit Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes der Markt reagieren muss. Die Kantone müssen sich in diesem Zusammenhang genau überlegen, wie sie mitarbeiten.
Ein ähnlicher Antrag wurde im Nationalrat von Kollege Guhl eingereicht. Dieser wurde deutlich angenommen. Ich bin überzeugt, dass sich die Kantone die Dringlichkeit der aktuellen Klimadiskussion gut überlegen, auch wenn sie sich zwischen der nationalrätlichen Anhörung und unserer nur wenig bewegt haben. Die Kantone stehen also vor drei Optionen:
1.[NB]Sie bekämpfen das Reduktionsziel; damit lehnen sie die Pariser Klimaziele explizit ab.
2.[NB]Sie präsentieren ein alternatives Paket, das den Reduktionspfad autonom einhalten kann.
3.[NB]Sie arbeiten mit der Mehrheit an der Umsetzung dieses Antrages mit.
Ich bin überzeugt: Sie werden Letzteres tun.
Der jetzige Antrag der Minderheit Vonlanthen siegte mit 10 zu 3 Stimmen gegen den Antrag Fässler Daniel und unterlag gegen den jetzigen Antrag der Mehrheit mit 7 zu 6 Stimmen. Wie bereits dargelegt, würde diese Massnahme erst nach der nächsten Revision greifen, also erst nach 2030. Zur Minderheit Fässler Daniel: Mit den vorgeschlagenen CO2-Grenzwerten könnten die CO2-Ziele nicht erreicht werden, denn es könnten bis 2040 weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das bedeutet, dass fossile Heizungen noch mindestens bis 2065 in Betrieb wären, wenn sie nicht vorzeitig aufgrund eines Eingriffs ins Eigentumsrecht rückgebaut werden müssten. Wie bereits dargelegt, greift diese Minderheit erst nach 2030.
Ich erlaube mir gleichzeitig, zum Antrag Germann zu sprechen. Er muss aus Sicht der UREK-SR ebenfalls abgelehnt werden, weil er zu spät greifen würde und noch eine Schlaufe mit der Botschaft des Bundesrates vorsieht. Das bedeutet eine denkbar schlechte Planbarkeit und keine Rechtssicherheit, weil die konkret einzuhaltenden Grenzwerte erst viel zu spät verabschiedet werden.