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Germann Hannes · Ständerat · 2019-09-23

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-23

Wortprotokoll

Mit meinem Einzelantrag mache ich Ihnen beliebt, den Rest von Artikel 9 Absatz 1 zu streichen. Dann würde es noch heissen: "Stellt der Bundesrat frühestens Ende 2027 fest, dass das Durchschnittsziel nach Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, kann er der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen."

Eigentlich hat Kollege Fässler vieles aus meiner Begründung ebenfalls erwähnt. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass das die einfachste Lösung wäre und in diesem Rat eigentlich die passendste, weil sie nämlich die Rolle der Kantone akzeptiert - und gerade dies sollten wir hier im Ständerat beherzigen.

Ich habe bei der Eintretensdebatte auch gehört, und das hat mir gut gefallen, man wolle nicht mit Technologieverboten arbeiten, sondern mit einem gezielten Abbaupfad mit Zielvorgaben. Das macht alles Sinn. Nun machen Sie hier aber genau das Gegenteil, indem nämlich ab 2023 implizit - je nachdem, welcher Variante Sie zustimmen - ein Ölheizungsverbot erlassen wird. Kollege Fässler hat jetzt gesagt, für wie viel Prozent der Bauten das gilt.

Das missachtet eigentlich die Tatsache, dass der CO2-Ausstoss von Gebäuden in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, nämlich um fast 30 Prozent seit 1990 - und dies trotz einer Bevölkerungszunahme von 1,75 Millionen Menschen oder plus 26 Prozent im selben Zeitraum. Nur auf Heizöl bezogen beträgt der Rückgang sogar 49 Prozent. Hätte die Schweiz Zuwanderungsraten wie der europäische Durchschnitt, so sähe die Bilanz noch viel eindrücklicher aus. Im Übrigen werden in neuen Gebäuden heute praktisch keine Ölheizungen mehr verbaut. Man kann also sagen, dass der Gebäudebereich hier auf dem richtigen Weg ist.

Ich mache einfach darauf aufmerksam, dass der Gebäudebereich in der Hoheit der Kantone liegt. Da hätte ich nun Mühe, wenn wir ausgerechnet im Ständerat eine kantonale Kompetenz quasi auf Vorrat an den Bund übertragen würden. Nun, der Kommissionssprecher, Herr Kollege Damian Müller, ist noch neu in diesem Rat, und ich schätze sein hohes Vertrauen in den Bundesrat und in die Verwaltung. Ihr Vertrauensvorschuss in Ehren, Herr Kollege: Ich weiss nicht, ob die Kantone Freude daran haben können, wenn Sie kantonale Kompetenzen gleich an den Bundesrat und die Verwaltung weiterdelegieren, ohne dass das Parlament nachher noch etwas zu sagen hat. Genau das tun wir hier aber. Mit dem geforderten Entzug der kantonalen Kompetenzen würden auch die zahlreichen Bemühungen der Kantone zum Klimaschutz zu wenig gewürdigt. Die Muken sind erwähnt worden; in vielen Kantonen beginnen diese Massnahmen im Energiebereich jetzt zu greifen. Und Sie entziehen nun eigentlich den Kantonen vorneweg und auf Vorrat diese Kompetenz.

Der Einzelantrag würde dem Parlament die Möglichkeit bieten, auf technische Entwicklungen Rücksicht zu nehmen. So steht die Markteinführung von erneuerbarem Bioheizöl in den nächsten zwei bis drei Jahren bevor. Auch die Produktion von CO2-freiem, synthetischem Brennstoff oder von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom, die derzeit noch in den Kinderschuhen steckt, hat enormes Potenzial. Solche nachhaltigen Brennstoffe könnten in den heute installierten Heizungen verwendet werden. Ein Verbot der Geräte wäre also äusserst kurzsichtig und würde die Möglichkeiten für einen sinnvollen Klimaschutz unnötigerweise einschränken.

Darum bietet der Einzelantrag dem Parlament - Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen - die Möglichkeit, weitsichtig und unter Einbezug aller technischen Möglichkeiten [PAGE 852] zu entscheiden und erst noch die Hoheit der Kantone im Gebäudebereich entsprechend zu würdigen.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Einzelantrag.