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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-24

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Gleich zu Beginn: Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Erstrat.

Die Armee benötigt zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums sowie zur Unterstützung der Bodentruppen Kampfflugzeuge und Systeme der bodengestützten Luftverteidigung. Die gegenwärtig eingesetzten Kampfflugzeuge müssen um das Jahr 2030 herum ausser Dienst gestellt werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Planungsbeschluss für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge mit einem Finanzvolumen von höchstens 6 Milliarden Franken.

In der normalen Lage setzt die Luftwaffe Kampfflugzeuge für den Luftpolizeidienst und für die Durchsetzung von Beschränkungen der Nutzung des Luftraums ein. In Zeiten erhöhter Spannung dienen Kampfflugzeuge dazu, die unbefugte Benutzung und Verletzungen des Schweizer Luftraums zu verhindern. In bewaffneten Konflikten werden Kampfflugzeuge benötigt, um den Luftraum zu verteidigen und damit die Bevölkerung, kritische Infrastrukturen, Truppen und militärische Objekte in der Schweiz zu schützen, Aufklärungsflüge durchzuführen sowie Bodenziele des Gegners zu bekämpfen.

Die Luftwaffe verfügt gegenwärtig über 30 Kampfflugzeuge F/A-18, seit etwas über zwanzig Jahren im Einsatz, mit beschlossener Nutzungsverlängerung bis rund 2030 einsetzbar, und 26 F-5 Tiger, die seit rund vierzig Jahren im Einsatz und nur noch für Spezialaufgaben einsetzbar sind.

Auch die bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv) muss erneuert werden. Dies soll parallel zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge geschehen und mit dieser zeitlich und technisch koordiniert werden, aber gemäss den üblichen Verfahren der Rüstungsbeschaffung erfolgen; sie ist nicht Gegenstand dieses Planungsbeschlusses.

Die Zeit drängt: Die Beschaffung von Kampfflugzeugen benötigt bis zum Abschluss der Einführung rund ein Dutzend Jahre. Die konzeptionellen Grundlagen für dieses Beschaffungsgeschäft liegen vor.

Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ist eine Frage von grosser Tragweite. Ohne Kampfflugzeuge kann die Armee ihre Aufgabe, die Schweiz, ihre Bevölkerung und ihre kritische Infrastruktur zu schützen und zu verteidigen, nicht erfüllen. Über die letzten beiden Vorlagen zur Beschaffung von Kampfflugzeugen fanden Volksabstimmungen statt. Zudem wird sich das Vorhaben bis zu seinem Abschluss über mehr als zehn Jahre erstrecken, was möglichst viel Planungssicherheit verlangt. Der Bundesrat will die eidgenössischen Räte deshalb in einem frühen Stadium einbeziehen. Er unterbreitet uns, dem Parlament, dazu den Entwurf eines Planungsbeschlusses mit folgendem Inhalt:

1.[NB]Der Bundesrat wird beauftragt, die Mittel zum Schutz des Luftraums mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu erneuern. Deren Einführung soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein.

2.[NB]Das Finanzvolumen für die Beschaffung beträgt höchstens[NB]6 Milliarden Franken - Stand Landesindex der Konsumentenpreise von Januar 2018.

3.[NB]Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, müssen 60 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz, sogenannte Offsets, kompensieren, nämlich 20 Prozent durch direkte Offsets und 40 Prozent durch indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis.

4.[NB]Die Beschaffung wird den eidgenössischen Räten in einem Rüstungsprogramm beantragt.

5.[NB]Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge wird mit der parallel laufenden Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zeitlich und technisch koordiniert.

6.[NB]Der Planungsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. [PAGE 859]

Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und die parallele Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite darf gemäss Bundesrat nicht zu einem Investitionsstopp für die anderen Teile der Armee führen. Der Bundesrat will deshalb den Zahlungsrahmen der Armee in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen und für die Finanzierung der Armee insgesamt eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent pro Jahr einräumen.

Zur Vernehmlassung: Der Entwurf des Planungsbeschlusses sah ein maximales Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite vor; dies ohne Festlegung der Aufteilung. Er umfasst einen Maximalkredit von 8 Milliarden Franken sowie eine Kompensation von 100 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz. Weitaus die meisten Vernehmlassungsteilnehmer, darunter alle 25 Stellung nehmenden Kantonsregierungen und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, 5 von 7 Parteien und 24 von 28 Verbänden oder Vereinen befürworten grundsätzlich die geplante Beschaffung neuer Kampfflugzeuge wie auch eines Systems bodengestützter Luftverteidigung grösserer Reichweite. Zwei Parteien, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee und der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnen sie ab.

Bezüglich Finanzvolumen unterstützen viele den Kredit von 8 Milliarden Franken. Einige namhafte Organisationen und Parteien forderten einen Kredit von 9 Milliarden Franken oder mehr. Wenige andere sprechen sich für einen deutlich tieferen Betrag aus.

Das vom Bundesrat im Entwurf vorgelegte Vorgehen über einen referendumsfähigen Planungsbeschluss des Parlamentes wird von weiten Kreisen mitgetragen, insbesondere von allen Kantonsregierungen, die dazu Stellung genommen haben - es waren 24 -, von der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr und von vier Parteien. Allerdings gibt es auch namhafte Rückmeldungen, welche sich für einen nicht referendumsfähigen Planungsbeschluss oder für das übliche Beschaffungsverfahren aussprechen oder die Prüfung einer Revision des Militärgesetzes als Alternative fordern. Bezüglich Offset stützen die meisten Vernehmlassungsteilnehmer die vom Bundesrat vorgeschlagene Kompensation von 100 Prozent.

In Abwägung aller Stellungnahmen und angesichts der Annahme der Motion 17.3604, "Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!", hält der Bundesrat am Vorgehen mit einem Planungsbeschluss fest, beschränkt diesen aber auf die Beschaffung von Kampfflugzeugen. Die politisch weniger umstrittene Erneuerung der bodengestützten Luftverteidigung kann auf üblichem Weg und ohne Grundsatzentscheid des Parlamentes erfolgen. Hingegen beantragt der Bundesrat nun eine Kompensation von 60 Prozent Offset.

Zur Arbeit in der Kommission: Wir führten zuerst Anhörungen durch, nämlich mit der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, der Pro Militia, der Gruppe Schweiz ohne Armee, der Asipro - das ist die Vertretung der Rüstungswirtschaft - sowie einer Vertretung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Die Kommission nahm Kenntnis von den abweichenden Vorstellungen der GSoA gegenüber allen anderen Anhörungsteilnehmenden, welche die Beschaffung des Kampfflugzeugs befürworteten.

Zur Diskussion und zu den Entscheiden in der Kommission: Anlässlich der Eintretensdebatte gelang es Frau Bundesrätin Amherd bestens, die Kommission vom Vorhaben der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs zu überzeugen. Der Ersatz der rund vierzigjährigen F-5 und der über zwanzigjährigen F/A-18 der Schweizer Luftwaffe ist absolut nötig, damit der Verfassungsauftrag der Landesverteidigung erfüllt werden kann. Das Geschäft wurde über Jahre hinweg systematisch aufgebaut. Nachdem die Motion 17.3604 der BDP-Fraktion, "Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!", von beiden Kammern angenommen wurde, ist es für die Kommission folgerichtig, dass dem Parlament nun mit einer referendumsfähigen Vorlage ein Planungsbeschluss unterbreitet wird. Eintreten war deshalb unbestritten.

Die Mehrheit der Kommission begrüsst auch, dass der Bundesrat nach der Vernehmlassung entschieden hat, das Air-2030-Paket aufzuschnüren, nur noch die Beschaffung des Kampfflugzeugs im Planungsbeschluss zu belassen und das Projekt Bodluv im Rahmen der ordentlichen Beschaffungen über das Rüstungsprogramm laufen zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass das Volk wie bei früheren Kampfflugzeugbeschaffungen die Möglichkeit erhält, darüber abzustimmen - falls es das will.

Eine Minderheit beantragt aber, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Botschaft zu erstellen, bei der unter anderem auch die bodengestützte Luftverteidigung in den Planungsbeschluss zu integrieren ist und die internationale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern bei der Frühwarnung verstärkt werden soll. Aus ihrer Sicht wäre es zielführend, dass das Volk zu einem globalen Konzept Stellung nehmen könnte. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 10 zu 3 Stimmen verworfen.

Ich möchte gleich hier, weil es sich um den Rückweisungsantrag handelt, Stellung dazu beziehen, warum dieser Rückweisungsantrag aus Sicht der Kommissionsmehrheit abzulehnen ist. Das Geschäft wurde umfassend vorbereitet. Es existieren genügend Expertenberichte und Studien, welche den Antrag des Bundesrates stützen. Auch die Antworten aus der Vernehmlassung und die Anhörungen zeigen klar, dass die Mehrheit die Vorlage unterstützt. Der referendumsfähige Planungsbeschluss zum Kampfflugzeug und die parallel laufende Beschaffung von Bodluv, welche zeitlich und technisch koordiniert wird, sollen jetzt vorangetrieben werden.

Die Rückweisung bringt keinen Mehrwert, sondern nur Zeitverlust und unnötiges Risiko. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen also, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.

Nun zur Detailberatung: Im Rahmen der Detailberatung ging es dann eigentlich nur noch um zwei Themen: um die Höhe des Finanzrahmens und vor allem um die Kompensationsgeschäfte.

Zum Finanzvolumen: Ihre Kommission stellt sich hinter das vom Bundesrat beantragte Finanzvolumen von höchstens 6 Milliarden Franken. In der Diskussion prüfte sie verschiedene Alternativen. Einzelne Kommissionsmitglieder waren der Auffassung, dass das Finanzvolumen flexibler ausgestaltet werden sollte, beispielsweise mit einer Erhöhung auf 6,5 Milliarden Franken bzw. mit einer Verknüpfung mit den Mitteln für die Bodluv-Beschaffung. Letztlich befürwortete die Kommission aber den vom Bundesrat beantragten Weg, um der Bevölkerung mit 6 Milliarden Franken einen klaren und transparenten Kostenbetrag ohne jedwelche Verknüpfung unterbreiten zu können.

Zu den Kompensationen respektive der Thematik der sogenannten Offsetgeschäfte: Wenig überraschend sorgte diese Thematik für die ausführlichsten Diskussionen. Verschiedene Anträge betrafen erstens die Prozentzahl, wie viel von den ausländischen Unternehmen kompensiert werden soll. Nebst dem bundesrätlichen Antrag auf 60 Prozent gab es Anträge für mindestens 60 Prozent, für 80 Prozent und für 100 Prozent. Zweitens ging es um die Frage, in welchen Bereichen kompensiert werden soll: nur bei der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis oder auch in anderen Bereichen? Drittens ging es um die Verteilung der Offsetgeschäfte auf die Regionen. Ihre Kommission nahm auch Kenntnis von einem Brief der Westschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, welche eine Kompensation von 100 Prozent fordert. Sie befürchtet, dass bei der vom Bundesrat beantragten Lösung von 60 Prozent Offset die Westschweiz mehr oder weniger leer ausgeht, da ihre Firmenstruktur kaum eine wirtschaftliche Beteiligung an rüstungsrelevanten Geschäften zulässt.

Vor diesem Hintergrund obsiegte letztlich der Antrag der Mehrheit, die Offsetgeschäfte von 60 auf 100 Prozent zu erhöhen. Sie legte gleichzeitig fest, welche elf Industriebereiche bei den Offsets berücksichtigt werden sollen. Die Mehrheit beschloss dann auch noch den Verteilschlüssel für die Regionen, nämlich 65 Prozent für die Deutschschweiz, 30 Prozent für die Westschweiz und 5 Prozent für die italienischsprachige Schweiz. Die Kommissionsmehrheit will damit an der erfolgreichen Praxis festhalten und die Voraussetzungen [PAGE 860] schaffen, dass sich auch die Wirtschaft dahinterstellt und dass in allen Landesteilen kompensiert werden kann. Gerne werde ich den Antrag anlässlich der Detailberatung dann noch eingehend begründen.

Die Minderheit Baumann will eine Kompensation von mindestens 60 Prozent festsetzen - davon ein Drittel direktes und zwei Drittel indirektes Offset - und den Bundesrat beauftragen, die Kompensationsgeschäfte angemessen unter den Landesteilen zu verteilen. Mit dieser Lösung könne die Verteuerung durch die Offsets im Rahmen gehalten werden, und es würde die Wahrung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis sichergestellt. Wir werden die Diskussion zum Offset dann sicher noch eingehend führen.

Ihre Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.