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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-24

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-24

Wortprotokoll

Ich kann nur wiederholen, was ich beim Eintreten gesagt habe. Die Frage, wie Sie ein börsenkotiertes Unternehmen behandeln oder nicht, hängt nicht damit zusammen, wer der Eigner ist und ob der Bund eine Mehrheit hat oder nicht, sondern damit, ob Sie eine Börsenkotierung wollen oder nicht. Das ist ein Grundsatzentscheid, den wir so gefällt haben, und ich glaube auch, mit sehr grossem Erfolg. Ich muss Frau Leutenegger Oberholzer zustimmen, dass die Swisscom im Unterschied zu anderen Telekommunikationsunternehmen eine gute Politik gemacht hat. Sie hat ein gutes Management, und darüber müssen wir froh sein. Ich glaube nicht, dass es der Einfluss der Politik war, sondern das Management hat die richtigen Entscheide getroffen.

Wenn der Staat, der Eigner, eine dominante Position hat und diese nutzt, um verstärkt einzugreifen, ist das für den Markt ein ganz schlechtes Signal. Sie dürfen nicht vergessen, es gibt hier Minderheitsaktionäre, die ihr Geld im Vertrauen darauf investiert haben, dass dieses Unternehmen obligationenrechtlich und so, wie es unserer Rechtsordnung entspricht, geführt wird. Wenn jetzt plötzlich der Eigner, der Hauptaktionär, anfängt, Vorschriften zu machen, gegen die sich der Minderheitsaktionär nicht wehren kann, kann das börsenkursrelevant sein. Das kann die Minderheitsaktionäre, die in guten Treuen investiert haben, Geld kosten.

Das dürfen Sie nicht machen. Dann hätten Sie die Swisscom nicht privatisieren oder teilprivatisieren dürfen. Sie müssen hier entscheiden.

Und letztlich: Sie werden auch nach all den Missbräuchen und nach allem, was passiert ist, sehen, dass die Wirtschaft als Folge der Börsenturbulenzen natürlich sehr rasch Missstände korrigiert, manchmal rascher, als der Staat das tun kann. Das wird sicherlich so kommen. Aber es wäre ein fatales Signal, wenn Sie hier in sehr grundsätzlichen Dingen eine börsenkotierte Unternehmung vom Staat her beeinflussen würden.

Jetzt kommt aber ein besonderes Problem dazu. Das Geltenlassen von Absatz 5 ist für mich schon ein Problem. Der Bundesrat hätte Ihnen diesen Zusatz in Absatz 7 wahrscheinlich nicht so beantragt, wenn er gewusst hätte, dass oben, bei Absatz 5, die Fassung der Mehrheit durchkommt. Er hätte Ihnen dann wahrscheinlich beantragt, die börsenkotierten Unternehmen völlig von dieser Regelung auszunehmen, das wäre eigentlich die konsequente Haltung.

In diesem Sinne - es kommt dann noch ein Zweitrat, der das ganze Gebilde anschauen muss - empfehle ich Ihnen, bei Absatz 7 der Minderheit Cina zuzustimmen, im Wissen darum, dass wegen Ihres Entscheides zu Absatz 5 das Konzept nicht mehr ganz zusammenstimmt. Aber das kann dann im Zweitrat noch einmal durchdiskutiert werden.