Flach Beat · Nationalrat · 2019-09-24
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Die Grünliberalen schielen bei neuen Technologien immer zuerst einmal auf die Chancen und Möglichkeiten, die sie bieten und die sie so grossartig machen. Die Daten, die wir heute sammeln, die wir weitergeben und die erhoben werden durch Menschen, Maschinen und Sensoren, sind das Gold der Zukunft. Mit einem Innovationsschub, der auch die Schweiz erfassen wird, ist in den nächsten Jahren zu rechnen.
Dieser Fortschritt an der Teilhabe von Daten wird auch in der Schweiz dazu führen, dass viele KMU dort ein neues Geschäftsfeld aufmachen oder bestehende Geschäftsfelder erweitern können. Daten, die Verarbeitung von Daten und die Möglichkeit der Nutzung von Daten sind Fortschritt. Das bedeutet Effizienz bei der Nutzung von verschiedensten unserer Dienstleistungen, sei es im Verkehr, sei es bei der Energie, sei es bei der Versorgung der Menschen in der Medizin, sei es auch bei der Versorgung der Menschen mit dem täglich Nötigen.
Daten sind aber eben auch Macht, denn wer alle Daten hat und alles weiss, der kann dies dann eben auch missbrauchen. Darum braucht es ein Datenschutzgesetz. Das haben wir schon 1991 gesehen und ein damals sehr gutes Datenschutzgesetz eingeführt. Die Europäische Union hat sich nun in vielen Fragen eigentlich unserem damaligen, sehr fortschrittlichen Datenschutzgesetz angenähert. Vieles, was wir heute besprechen werden, gibt es bei uns schon seit 1992. Wir beginnen nicht auf der grünen Wiese. Bei der Minderheit[NB]I (Rutz Gregor) wird behauptet, man schaffe hier ein Bürokratiemonster. Vieles von dem, wovor gewarnt wird, gibt es schon, nur hat es offensichtlich noch nie jemanden gestört, weil sich bisher alle daran gehalten haben. Für ein KMU gilt es heute schon, dass es nicht einfach Daten sammeln und damit machen kann, was es will. Es gilt heute schon, dass ich mich unter Umständen von der Meldung einer Datenbank beim Edöb entlasten kann, wenn ich einen Datenschutzbeauftragten bei mir in der Unternehmung habe. Viele dieser Punkte gab und gibt es schon, darüber hat sich niemals jemand beschwert.
Nun kommt eigentlich etwas Neues hinzu, und das ist die Datensicherheitsäquivalenz mit der Europäischen Union. Wir haben das heute auch schon. Das heisst, wir haben heute schon die Möglichkeit, dass der Datenschutzbeauftragte sagen kann: Ein Drittland ist hinsichtlich seines Datenschutzes nicht sicher genug, es dürfen keine persönlichen oder schützenswerten Daten aus der Schweiz in dieses Land gebracht werden. Umgekehrt gilt das halt einfach auch.
Grossen Unternehmungen, die ohnehin einen Sitz in der EU haben, täte es nicht gross weh, wenn wir die Vorlage jetzt zurückweisen und mit unserem alten Datenschutzgesetz weiterarbeiten würden. Aber den KMU würde das wehtun, weil sie eben diese Äquivalenz nicht mehr nachweisen könnten und dann eine Einzelprüfung anstrengen müssten. Oder aber, und das ist das Wahrscheinlichere, der Kunde im Ausland würde einfach sagen: Ich nehme mir lieber einen anderen Dienstleister, ich arbeite lieber mit einem anderen Unternehmen zusammen, bei dem die Äquivalenz auf jeden Fall gegeben ist, damit ich dann gegenüber meinen Kunden nicht plötzlich das Problem habe, dass es heisst, ich arbeitete mit jemandem, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU und des EU-Marktes entspreche. Diese Einzelfallprüfungen, die man dann allenfalls als andere Massnahme machen könnte, wären wahnsinnig aufwendig, und wahrscheinlich würde man das dann nicht machen.
Ein weiterer neuer Punkt ist der Schutz des Menschen bei automatisch verarbeiteten persönlichen Daten, bei Entscheidungen, die eine Maschine trifft. Das ist etwas Neues, das haben wir in unserem Datenschutzgesetz bis heute tatsächlich nicht - und das müssen wir ohnehin anpassen. Die Grundrechtsvoraussetzung ist: Wenn wir dieses Datengold tatsächlich verwenden wollen, wenn wir hier auch diese Effizienz und diesen Fortschritt nutzen wollen, dann müssen wir den Schutz der persönlichen Daten hochhalten. Darum braucht es dort entsprechende Regelungen, und diese Regelungen sollten wir auch gegenüber unseren ganz normalen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einhalten.
Die grünliberale Fraktion ist der Meinung, es sei notwendig, hier einzutreten. Wir werden am Schluss, bei der Gesamtabstimmung, dann unser Resümee ziehen. Denn es kann nicht sein, dass wir hier mit dieser Überarbeitung des Datenschutzgesetzes hinter das heute geltende Datenschutzgesetz zurückfallen und das Niveau des Schutzes der persönlichen Daten ohne Not noch einmal herunterschrauben. Ich habe es gesagt: Bis jetzt wurde das Gesetz angewandt, und niemand hat sich daran gestört, dass wir einen Datenschutz haben und die Persönlichkeitsrechte zu schützen sind.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann bei den einzelnen Blöcken meinen Minderheiten zu folgen, die ich dann noch einmal erörtern werde.