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Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-09-24

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-24

Wortprotokoll

Die mit dem Kauf anvisierten Gegengeschäfte oder eben Offsets, wie sie auch genannt werden, sind neben dem Betrag des Planungsbeschlusses der zentrale Bereich dieses Beschlusses. Es geht dabei um die Frage, wie hoch der Anteil der Gegengeschäfte sein soll, zu dem der künftige Lieferant verpflichtet werden soll.

In der Vergangenheit waren dies jeweils 100 Prozent. Die Höhe entspricht übrigens den Forderungen, die auch andere Länder bei ihren Rüstungsinvestitionen von ihren Lieferanten fordern. Es gibt ganz wenige Nato-Länder, die davon abgekommen sind, aber auch in der Nato hat es Länder, die weiterhin auf eine hundertprozentige Beteiligung pochen. Im Zentrum dieser Anforderungen stehen verschiedene Gründe: Zum einen geht es darum, der einheimischen Industrie zu Aufträgen zu verhelfen, zum andern darum, einen technologischen Fortschritt in der einheimischen Industrie zu erlangen. Das ist in den anderen Staaten nicht anders als bei uns in der Schweiz. Gerade frühere Rüstungsinvestitionen haben aufgezeigt, dass sich die Implementierung von technischem Wissen auf lange Sicht positiv auswirkt und dass sie in den schweizerischen Betrieben eine tiefe Grundlage hat. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Bundesrat in seinen rüstungspolitischen Grundsätzen festgehalten, dass auch künftig in der Regel 100 Prozent des Beschaffungsvolumens mit Offsetgeschäften abgedeckt werden sollen. Dieser Grundsatz ist aus meiner Sicht richtig.

Man kann dem nun natürlich entgegenhalten, dass Rüstungspolitik eigentlich nicht dazu da sei, Industriepolitik zu betreiben. Den Hintergrund dieser Meinung bildet der [PAGE 870] Umstand, dass dann Rüstungsgüter teurer zu stehen kommen, als wenn man keine Offsetgeschäfte machen würde. Das mag sein. Es wird jetzt ins Feld geführt, dass in diesem nun vorliegenden Geschäft die Beschaffung der Kampfflugzeuge um bis zu 20 Prozent mehr kosten würde als ohne die Gegengeschäfte. Wir haben heute schon mehrfach gehört, dass die Studie der Universität St. Gallen etwas anderes sagt: Sie kommt zum Schluss, dass es eine Spanne zwischen 2 und 5 Prozent geben wird. Allerdings wurde in dieser Studie nicht berücksichtigt, dass die auftragsempfangenden Firmen und deren Mitarbeitende ebenfalls noch Steuern bezahlen. Summa summarum wären die Mehrkosten dadurch in etwa aufgehoben.

Eindeutig von Vorteil ist jedoch, dass unsere Firmen weiteres technisches Know-how erlangen, das insbesondere beim späteren Unterhalt von zentraler Bedeutung ist. Gegengeschäfte im Rüstungsbereich sind Chancen für die nicht gerade grosse Rüstungsindustrie in unserem Land. Ich bin jedoch der Auffassung, dass wir nicht nur die Rüstungsindustrie, sondern den gesamten Industriebereich in die Betrachtung mit einzubeziehen haben. Es geht nicht nur um die paar Firmen, die sich in diesem Metier betätigen; Herr Levrat hat sie aufgezählt. Es geht um unsere gesamte Industrie, um den industriellen Werkplatz Schweiz und somit um die Arbeitsplätze von Tausenden direkt und indirekt davon abhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Tausenden von Zulieferbetrieben. Auch das sind Menschen, die dann an die Urne zu gehen haben, Herr Kollege Baumann!

Der nun vom Bundesrat vorgeschlagene Anteil orientiert sich ausgerechnet nicht an der bereits erwähnten Regel der Rüstungspolitik unseres Landes: Anstelle der bisherigen 100 Prozent sollen - ausgerechnet bei einem der grössten Beschaffungsprojekte unseres Landes der letzten und wahrscheinlich auch der kommenden Jahre - nur 60 Prozent des Beschaffungsvolumens mit Offsetgeschäften abgedeckt werden. Dieser ausserordentlich tiefe Anteil wird uns grosse Probleme verursachen. Er orientiert sich am Gesamtbetrag von 6 Milliarden Franken. Doch 60 Prozent sind eben nicht 60 Prozent dieses Investitionsvolumens: Schon der Abzug des Währungsrisikos und des allgemeinen Risikozuschlags von 10 bis 15 Prozent, wie er gemäss Haushaltrecht eingerechnet werden muss, lässt diesen Prozentsatz real schrumpfen. So werden dann plötzlich aus 60 Prozent nur noch 50 bis 55 Prozent.

Ein weiteres Problem stellt dann der direkte Anteil von 20 Prozent am direkten Offset dar. Es ist der teuerste Teil, der so oder so anfällt, egal, ob bei der Minderheit oder bei der Mehrheit. 40 Prozent sollen dann noch zusätzlich durch indirektes Offset an die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis gehen. In diesem Teil wird dann der Teuerungsfaktor bereits markant abnehmen.

Problematisch ist dabei, dass im bundesrätlichen Entwurf keine regionale Aufteilung vorgesehen ist. Problematisch ist dieser Mangel deshalb, weil gerade die Westschweiz praktisch keine Rüstungsindustrie hat und somit im direkten Offset leer ausgehen wird. Verbleibt also noch der indirekte Teil, der dann auch mit den übrigen Stib-Firmen der ganzen Schweiz geteilt werden müsste. Von diesen rund 50, 55 Prozent sind es dann noch etwa 35 Prozent, die aufgeteilt werden müssen.

Dieses Problem wurde seitens der Westschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz erkannt, der Kommission mit Brief vom 14. August bereits mitgeteilt und mit Schreiben vom 19. September an alle Ständerätinnen und Ständeräte mit der Forderung nach einem hundertprozentigen Offsetanteil nochmals in aller Deutlichkeit unterstrichen. Es ist anzunehmen, dass dieses Geschäft in dieser Form schon wegen dieser Problematik in der Westschweiz einen ganz besonders schweren Stand haben dürfte. Die Lösung der Mehrheit hat dieses Problem ebenfalls erkannt. Wenn Sie dann die ganzen Gegengeschäfte noch auf 60 Prozent beschränken, bleibt auch in diesem Teil nur noch ein kleiner Teil zugunsten der West- und der italienischen Schweiz übrig.

Der Antrag der Mehrheit der Kommission, die den Offsetanteil eminent erhöhen und auf 100 Prozent gehen möchte, schafft einen wesentlich grösseren Spielraum als der Ansatz des Bundesrates und der Minderheit. Er regelt die Aufteilung für die Regionen und gibt auch anderen, nicht rüstungsrelevanten Bereichen oder Nicht-Stib-Bereichen der Industrie eine Chance. Er muss aus meiner Sicht nicht partiell, sondern gesamtwirtschaftlich betrachtet werden. Schlussendlich gibt es einen Industriestandort und einen Werkplatz Schweiz. Mir sind die Industriellen ausserhalb der Rüstungsindustrie genauso wichtig wie diejenigen innerhalb der Industrie. Genau dieser Aspekt wird durch den Mehrheitsantrag berücksichtigt. Die aufgeführten Industriebereiche verdienen es, berücksichtigt zu werden. Sie werden uns dankbar sein, vor allem dann, wenn wir in eine Rezession rutschen werden, und davon ist eben auszugehen.

Ich ersuche Sie deshalb dringend, der Mehrheit zu folgen und nicht eine Voraussetzung zu schaffen, bei der ein grosser Teil unseres Landes in die Röhre blicken muss. Wir sind bei der wahrscheinlich bevorstehenden Volksabstimmung auch auf die Stimmberechtigten der West- und der italienischen Schweiz angewiesen, um das Gesamtziel, nämlich die Zustimmung zum Planungsbeschluss, erreichen zu können. Dabei sind klare Aufteilungszahlen wichtig, was mit dem Antrag der Minderheit und seiner unverbindlichen und schwammigen Formulierung, der Bundesrat solle dafür sorgen, dass die Aufträge angemessen unter den Landesteilen verteilt werden, nicht erreicht wird.

Ich ersuche Sie also dringend, der Mehrheit zu folgen, mindestens noch in dieser Runde, und den Minderheitsantrag Baumann abzulehnen.