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Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-09-24

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-24

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 149b Absatz 1 des Militärgesetzes hat der Bundesrat die Pflicht, periodisch zu prüfen, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. Kraft dieser Prüfungspflicht hat der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bestimmen dann die Form und den Gegenstand der Berichterstattung.

Mit Bericht vom 7. Juni 2019 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die SiK des Nationalrates hat diesen Bericht an der Sitzung vom 19. September, also letzten Donnerstag, zur[NB]Kenntnis genommen. Unsere Sicherheitspolitische[NB]Kommission hat den erwähnten Bericht an ihrer Sitzung vom 15./16. August behandelt und ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Inhaltlich ist Folgendes festzuhalten: Die Weiterentwicklung unserer Armee (WEA) hat mit der Inkraftsetzung des Militärgesetzes und der entsprechenden Verordnungen per 1.[NB]Januar 2018 begonnen. Die Umsetzung wird in verschiedenen Schritten vorgenommen und sollte nach fünf Jahren, also bis Ende 2022, abgeschlossen werden können. Der Sinn der periodischen Berichterstattung besteht darin, dem Parlament aufzuzeigen, welche Schritte eingeleitet wurden, wie der Stand der Umsetzung bei den einzelnen eingeleiteten Schritten ist, ob es Korrekturbedarf gibt - und wenn ja, wo und in welcher Art -, wann diese Korrekturen vorgenommen werden und welche Umsetzungsschritte neu geplant werden.

Der Bericht des Bundesrates hält fest, dass die Umsetzung der WEA insgesamt nach Plan verläuft. Dabei kann positiv vermerkt werden, dass die Kaderausbildung laufend verbessert werden konnte, die Armee mit der Eingliederung von Truppenkörpern in die Territorialdivisionen wieder stärker in den Regionen verankert ist, die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Behörden und den militärischen Stellen verbessert werden konnte und der Grossteil der Formationen mit einer höheren Bereitschaft den notwendigen Ausbildungs- und Ausrüstungsstand erreicht hat. Mit dem Ziel der raschen Mobilisation wurden wieder Mobilmachungsabläufe geschaffen, die nun bei den Verbänden in den WK eingeübt werden. Auch in der Ausbildung zeigen sich bereits positive Effekte bezüglich der neuen Grundausbildung in der Rekrutenschule und insbesondere der neuen Ausbildung und Kaderausbildung. Das wird sowohl vom Berufsmilitär als auch von den Milizkadern wahrgenommen und auch bestätigt.

Noch nicht zufriedenstellend ist, dass bei gewissen Formationen zum Teil noch erhebliche Ausrüstungslücken bestehen. Sie sollten bis zum Abschluss der Umsetzung der WEA kontinuierlich reduziert werden können. Eine vollständige Beseitigung wird aber nicht möglich sein. Trotz dieser Lücken bei der Ausrüstung wird die Armee in der Lage sein, die wahrscheinlichen Einsätze ohne Leistungsabstriche erfüllen zu können. Die im Bericht festgehaltene Formulierung entspricht jedoch nicht dem Verfassungsauftrag in Artikel 58, der ja explizit auch den Verteidigungsauftrag enthält. Es bleibt deshalb mittelfristig das Ziel des Bundesrates, die Armee wieder so auszurüsten, dass sie ihre Aufgaben auch bei Einsätzen höchster Intensität wird erfüllen können.

Problematisch sind die weiterhin bestehenden Unterbestände. In den Einsatzformationen führen sie dazu, dass die Verbände die geforderten Leistungen nicht oder nur reduziert erbringen können und insbesondere die Durchhaltefähigkeit fraglich oder gar stark eingeschränkt ist. Dies gilt besonders für den Verteidigungsfall, für den sie gemäss Artikel 58 Absatz 1 der Bundesverfassung eigentlich erforderlich wäre. Betroffen von dieser leider nur reduzierten Einsatzfähigkeit ist teilweise auch die Unterstützung von zivilen Behörden oder gar der Katastrophenhilfe. Gravierend ist diese unzureichende personelle Alimentierung der Formationen bei der Ausbildung, können doch die Einheiten nicht ihr volles Einsatzspektrum trainieren und üben.

Die Ursachen sind bekannt. Wir haben diesen in dieser Session bereits mit Entscheiden beim Zivildienstgesetz und den getroffenen Massnahmen Gegensteuer gegeben. Auch die Frage der realen Rekrutierungsfähigkeit wurde überprüft; sie wird den heutigen Anforderungen im Rahmen des doch breiten Spektrums der Einsatzmöglichkeiten angepasst. Ziel muss es sein, dass der festgelegte Soll-Bestand von 100[NB]000 respektive der Ist-Bestand von 140[NB]000 Angehörigen der Armee auch in Zukunft erreicht werden kann. [PAGE 879]

Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Berufsmilitär und beim zivilen Personal ab. In den nächsten Jahren wird es primär darum gehen, genügend qualifizierten Nachwuchs zu finden. Das VBS hat Massnahmen getroffen, um diesem Problem - das übrigens nicht nur in der Armee oder im VBS anzutreffen, sondern ganz generell auch in der Privatwirtschaft zu verzeichnen ist - entgegentreten zu können. Der Erfolg dieser Massnahmen wird sich allerdings erst in ein paar Jahren zeigen.

Die Umsetzung der WEA hat am Ende dieses Jahres ihr zweites Jahr hinter sich. Umsetzungsmängel wurden seitens der Armeeführung und des VBS erkannt und teilweise bereits Korrekturen und Lösungen zugeführt. Der WEA-Prozess wird über ein enges Controlling begleitet. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen werden im Rahmen von Standberichten über die Korrekturen und die weiteren eingeleiteten Umsetzungsmassnahmen periodisch informiert. Auch unsere SiK wird diesen Umsetzungsprozess kritisch und eng begleiten. Sollten Massnahmen erforderlich werden, so werden wir diese mit der Armeeführung beziehungsweise dem[NB]VBS[NB]besprechen. Wenn notwendig, werden wir auch monieren.

Ich ersuche Sie im Namen der Kommission um Kenntnisnahme dieses Umsetzungsberichtes der WEA.