Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-24
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
In beiden Motionen, die nun zur Diskussion stehen und die am 21. Februar 2019 von der nationalrätlichen Schwesterkommission eingereicht wurden, wird der Bundesrat beauftragt, Impulsprogramme zur Förderung der Digitalisierung im Bildungsbereich zu lancieren. Wie er in seinen Stellungnahmen auf die beiden Motionen dargelegt hat, ist es für den Bundesrat unbestritten, dass der Einsatz neuer Technologien ein enormes Potenzial zur Verbesserung des Lehrens und Lernens auf allen Bildungsebenen darstellt.
Bund und Kantone sind sich des Potenzials und der Herausforderung bewusst, welche die Digitalisierung mit sich bringt. Beide, Bund und Kantone, haben deshalb bereits Strategien und Massnahmen auf den verschiedenen Bildungsstufen umgesetzt oder zumindest in die Wege geleitet. Auf interkantonaler Ebene hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 21. Juni 2018 die "Strategie der EDK für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen" verabschiedet und anschliessend den Massnahmenplan für die Umsetzung dieser Strategie auf den Weg gebracht. Auf Ebene des Bundes wurde der "Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020" lanciert. Die Digitalisierung wird auch in der nächsten BFI-Botschaft ein wichtiges Thema sein, das alle Bereiche der BFI-Botschaft betreffen wird.
Ich komme nun zur Motion 19.3009. Die Kommission erachtet die vom Bund oder von den Kantonen - sei es auf interkantonaler Ebene oder auch in den einzelnen Kantonen - eingeleiteten strategischen Prozesse und die bereits getroffenen Massnahmen als zielführend. Sie ist der Ansicht, dass die Massnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten auf der Basis von bestehenden gesetzlichen Grundlagen und in enger Koordination von Bund und Kantonen kohärent umgesetzt werden können.
Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben im Bereich der Berufsbildung im Dezember 2018 - das ist also noch nicht so lange her - die Plattform digitalinform.swiss geschaffen. Diese soll den aktiven Know-how-Transfer zwischen den verschiedenen Projekten im Bereich der [PAGE 883] Digitalisierung fördern. Ziel ist es, Vorhandenes sichtbar zu machen und die Akteure untereinander besser zu vernetzen.
Da die Kompetenz des Bundes zur Projektförderung auf die Berufsbildung beschränkt ist, ist es nicht möglich, wie es die Motion wünscht, die finanzielle Unterstützung auf alle Bildungsstufen auszuweiten und ein Impulsprogramm zu schaffen, wie es die Motion ebenfalls fordert und wie es der Nationalrat mit grossem Mehr entsprechend beschlossen hat. Eine Plattform für weitere Bildungsbereiche müsste sich auf den Informationstransfer beschränken. Sie wäre im Rahmen der Bildungszusammenarbeit von Bund und Kantonen gemeinsam zu prüfen und zu tragen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Zur Motion 19.3010: Digitalisierung und Bewältigung des digitalen Wandels sind als Schwerpunkte in der BFI-Botschaft 2021-2024 vorgesehen. Massnahmen und Reformen wurden in die Wege geleitet und teils auch bereits umgesetzt. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass aus Sicht des Parlamentes eine Gesamtschau dringend und notwendig ist, und zwar innerhalb der BFI-Botschaft 2021-2024. Das garantiert nicht nur eine verlässliche Planung für alle Beteiligten, sondern auch eine verlässliche Finanzierung; beides ist letztlich entscheidend. Diesbezüglich liegt die Verantwortung beim Bundesgesetzgeber, also bei uns.
Der Bundesrat schreibt in seiner ablehnenden Antwort auf die Motion, eine kohärente Weiterführung der Aktivitäten im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 sei geboten, eine separate Botschaft hingegen sei der strategischen, materiellen und finanziellen Kohärenz abträglich. Das ist die entscheidende Aussage.
Die Kommission ist gegen einen Sonderzug mit einer zusätzlichen Motion. Wahrscheinlich hat die Schwesterkommission das Ganze sogar gut gemeint. Möglicherweise war das Ziel auch, politischen Druck aufzubauen. Wir aber fordern immer wieder, dass die Bürokratie abgebaut werden soll. Hier haben wir eine konkrete Möglichkeit, etwas dafür zu tun.
Die Vorbereitungen für die BFI-Botschaft laufen seit anderthalb Jahren. Ich war am 1. Juli 2019 mit der GPK-Subkommission auf einem Dienststellenbesuch beim SBFI. Dort haben wir erfahren, dass der Bundesrat nach einem zweiten Treffen mit allen Akteuren der BFI-Botschaft diese Anfang nächstes Jahr verabschieden wird. Ein themenspezifisches Sonderprogramm parallel zur BFI-Botschaft erachtet unsere Kommission als falsch.
Im Nationalrat wurde in der Diskussion das seinerzeitige Sonderprogramm 2017-2020 mit Schwerpunkt Humanmedizin erwähnt. Das war aber ganz etwas anderes: Damals ging es um eine nachhaltige Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin von 885 im Jahr 2016 auf mindestens 1300 im Jahr 2025. Es ging auch darum, die Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten zu reduzieren.
Abschliessend noch eine ganz wichtige Bemerkung: Wenn wir, also das Parlament, mit der BFI-Botschaft 2021-2024 im Bereich der Digitalisierung nicht einverstanden sind, dann können wir das im Rahmen der Beratungen, sei das in der Kommission oder sei das hier im Plenum, ändern: Wir können die Beiträge aufstocken, wir können sie kürzen, wir können sie ergänzen, wir können sie erweitern usw.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen die Ablehnung der Motion.
Zusammenfassend halte ich nochmals die bisherigen Beschlüsse fest: Der Bundesrat beantragt, beide Motionen abzulehnen. Am 20. Juni 2019 hat der Nationalrat mit 118 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 19.3009 sowie mit 118 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 19.3010 angenommen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, und zwar mit 10 zu 0 Stimmen, beide Motionen abzulehnen. Wie Sie meiner Begründung entnehmen konnten, ist dieses Resultat allerdings kein Nein gegen Impulsprogramme zur Digitalisierung, sondern vorab ordnungspolitischer Natur. Zudem sehen wir die Notwendigkeit für eine neue Gesetzesgrundlage, die in der Motion 19.3010 beantragt wird, nicht.