Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-09-24
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Sie sehen im Kommissionsbericht, dass es hier eine starke Minderheit gibt. Die Kommission hat, wie bereits ausgeführt wurde, diese Motion aus dem Nationalrat mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. Ich spreche, wie angekündigt, für die Minderheit.
Den grossen und äusserst wichtigen Einsatz der Menschen, welche sich bei der Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Menschen engagieren, gilt es zu würdigen. Das ist auch für die Minderheit unbestritten und absolut klar. Diese wichtige Arbeit verdient grosse Anerkennung. Doch ist - das ist die Begründung der Minderheit - bereits heute die Möglichkeit gegeben, sich dieses Engagement und somit die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen anrechnen zu lassen, dies durch Artikel 9 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes. Betreuende und pflegende Personen können die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundausbildung absolvieren und Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen wie Praktika, Unterricht oder Prüfungen stellen. Auch sind Dispensationen auf Sek-II-Stufe wie auch im Tertiärbereich bereits mit den heute bestehenden Gesetzen möglich.
Verschiedene SRK-Kantonalverbände bieten zudem Unterstützung für Migrantinnen und Migranten an, die eine Ausbildung machen wollen. Um die Bedingungen noch zu verstärken, hat der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen verabschiedet, der diese Anliegen ebenfalls unterstützt.
Es ist deshalb bereits heute möglich, sich in der Pflege und Betreuung informell erworbene Kompetenzen und Erfahrungen anrechnen zu lassen. Personen, die in diesen Bereichen tätig sind, können eine verkürzte Grundausbildung absolvieren und/oder ein Gesuch zur Anerkennung ihrer Praktika, ihrer Kurse und ihrer Prüfungen stellen.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Minderheit zu folgen.