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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-09-25

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Wir fahren weiter, ich gebe noch die Kommissionsmeinungen für Block 2 bekannt. Wir haben uns aufgeteilt, damit wir Zeit sparen: Ich werde zu den ersten Artikeln sprechen, meine Kollegin Piller Carrard zum Rest.

Ich beginne mit Artikel 9: Hier möchte die Mehrheit eine textliche Vereinfachung vorsehen, aber sehr nahe an der bundesrätlichen Fassung bleiben. Die Minderheit I (Wermuth) möchte eine qualifizierte Lösung, indem solche Datenschutzberaterinnen und Datenschutzberater einem Branchenverband angehören müssen. Ihre Kommission hat diesen Antrag mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Piller Carrard) sieht gar keine Ausnahme vor. Diesen Antrag hat die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 11 geht es um das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: In der Vorlage des Bundesrates ist eine Meldepflicht nur für Bundesorgane vorgesehen. Die Minderheit Piller Carrard möchte die Meldepflicht auf sämtliche Verantwortlichen und Auftraggeber ausdehnen. Das wird übrigens im EU-Recht nicht verlangt, daher ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission ein Swiss Finish, den man so nicht möchte. Der Antrag wurde mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 11 Absatz 5 geht es um das Verzeichnis der Beratungstätigkeit. Hier liegen zwei Einzelanträge vor. Bei beiden geht es darum, für Ausnahmen die Hürde bei 250 Mitarbeitern zu legen. Zum Sprecher der SVP-Fraktion, der gestern ausgeführt hat, was das heissen würde, möchte ich Folgendes sagen: In der Schweiz gibt es total 586 214 Unternehmungen, und 584 624 davon - das sind 99,73 Prozent - beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende. Sie sehen, wir sprechen hier von einem ganz kleinen Anteil von 0,27 Prozent sämtlicher Unternehmungen.

In der Kommission wurden die Einzelanträge nicht diskutiert. Es gab nur die zwei Grössen 50 und 500 Mitarbeiter. Hier ist es Ihnen überlassen, was Sie machen möchten. Ich kann Ihnen keine Empfehlung abgeben, aber Sie haben sicher bemerkt, dass die Einzelanträge aus zwei Fraktionen eingereicht wurden.

Zu Artikel 14: Diese Bestimmung ist wichtig, sie ist aber auch problematisch betreffend die Konvention 108. Trotzdem hat die Kommission hinsichtlich der Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland den bundesrätlichen Entwurf abgelehnt, dies mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich muss aber darauf hinweisen, dass es sich hier eigentlich um Ausnahmefälle handelt. Die Bestimmung kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn der Staat, um den es sich handelt, keinen angemessenen Datenschutz hat und wenn der Beauftragte, also der Edöb, die entsprechende Anfrage machen wird. Dieser Fall kommt sehr selten vor. Da es nach der Konvention 108 eine problematische Lösung ist, bitte ich Sie, das bei der Abstimmung zu beachten.

Ich wiederhole es: Die Kommission hat den bundesrätlichen Entwurf zwar mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Dennoch wäre vielleicht ein Überdenken der Sache angebracht.

Zu Artikel 16: Hier geht es um Daten von verstorbenen Personen. Fakt ist, dass dies nicht direkt mit der EU-Norm zusammenhängt. Die Minderheit Flach beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass dieser Artikel keinen datenschutzrechtlichen Nutzen hat. Die Regel ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit unnötig. Je nach Konstellation können nämlich Nachkommen sogar mehr Rechte erhalten, als die Verstorbenen zu Lebzeiten erhalten hätten. Das Erbrecht gemäss ZGB ist zur Regelung solcher Konstellationen aus unserer Sicht ausreichend, insbesondere da der Grundsatz des Übergangs sämtlicher Rechte und Pflichten des Verstorbenen an seine Erben eigentlich alles regelt. Aus diesem Grund sind aus Sicht der Kommission diese Bestimmungen von Artikel 16 komplett zu streichen. Die Kommission hat sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden.