Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Wie Sie aus den Unterlagen ersehen, gibt es bei den Artikeln 17b und 17c je einen Minderheitsantrag. Der Mehrheitsantrag wurde mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 5 bei 2 Enthaltungen angenommen.
Um was geht es? Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein erprobtes Instrument ist, um die Einhaltung der Umweltgesetzgebung bei Grossprojekten rechtzeitig zu prüfen. Da es im Klimaschutz bisher keine konkreten Grenzwerte gab, galt bisher nur das allgemeine Minderungsgebot; das Kriterium Klimaschutz fehlt also in der heutigen UVP. Diese Lücke will die Kommissionsmehrheit nun mit den Artikeln 17b und 17c schliessen; neu soll im Rahmen der UVP auch die Klimaverträglichkeit geprüft werden. Treibhausgasemissionen sollen beim Bau von neuen UVP-pflichtigen Anlagen so weit als möglich begrenzt werden; zudem muss der Betrieb von neuen Anlagen klimaneutral sein. Insgesamt dürfen also keine Treibhausgase emittiert werden. Diese Regelung ist zentral für die Erreichung der Pariser Klimaziele. Weltweite Studien zeigen, dass diese relativ einfach erreicht werden können, wenn Neu- und Ersatzinvestitionen nur noch in klimaverträgliche Infrastrukturen und Anlagen getätigt werden.
Abschliessend gilt es festzuhalten, dass die UVP ein erster Schritt ist, um eine möglichst freiheitliche Klimapolitik umzusetzen. In Abweichung zum UVP-Recht betrifft die vorgeschlagene Regelung allerdings nur Neuanlagen; bestehende Anlagen müssen also nicht nachgerüstet werden. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das heute geltende UVP-Recht. Der Kommissionsmehrheit ging es darum, dass wir damit eine maximale Flexibilität ermöglichen. Zudem sind pragmatische Kompensations- und Ersatzleistungsoptionen vorgesehen.