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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-09-25

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-25

Wortprotokoll

Wenn man in dieser Frage entscheiden muss, muss man sich auch vor Augen führen, was die Umweltverträglichkeitsprüfung, die wir heute anwenden, überhaupt ist. Im Grundsatz - und das kann ich als früherer Planungsdirektor, auch wenn es schon etwas länger her ist, sagen - ist es ein erprobtes Instrument, um die Einhaltung der Umweltgesetze bei Grossprojekten abzuchecken. Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt nämlich sicher, dass es bei Grossprojekten für alle Vorschriften des Umweltrechts nur ein einziges Bewilligungsverfahren gibt; sowohl eidgenössische als auch kantonale Umweltvorschriften sind Teil dieser Prüfung. Es ist ein massgeblicher Vorteil auch für die Bewilligungsbehörden, wenn es für alle Umweltfragen ein einziges Verfahren gibt. Sonst wird es sehr kompliziert.

Es ist, wie Kollege Zanetti erwähnt hat, nicht ganz logisch, die Bereiche Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Waldschutz, Bodenschutz, Luftverschmutzung und Lärm in einem Prozess anzuschauen, aber den Bereich Klima gesondert zu behandeln und diesen nicht in die Gesamtbetrachtung zu integrieren. Das ist meiner Auffassung nach nicht ganz logisch. Darum ist der Antrag der Kommissionsmehrheit richtig, das in die Gesamtbetrachtung zu integrieren.

Was wir natürlich auch nicht vergessen dürfen: Wenn man das zu Beginn eines neuen Projektes macht und gesamthaft beurteilt, ist es in jedem Fall kostengünstiger, als wenn diese Massnahmen später ergriffen werden müssen, wenn wir feststellen, dass wir die CO2-Ziele nicht erreichen. Das wäre auch noch entsprechend zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.