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Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-25

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-25

Wortprotokoll

Was ist der Unterschied zwischen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Klimaverträglichkeitsprüfung? Im heute geltenden System gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes haben wir alle Normen definiert, und der Bundesrat ist delegiert, hier die Technizität der Anlagen zu bestimmen, inklusive die Emissionswerte von Anlagen, die klimarelevant sind in Bezug auf Treibhausgas. Das ist eine Doublette, und ich glaube nicht, dass es Sinn macht, hier, nur weil jetzt im Moment alle vom Klima sprechen, noch eine Klimaverträglichkeit festzulegen, denn es ist dasselbe wie eine UVP. Wenn ich technische Anlagen in Bezug auf die Emissionswerte, Abgase, CO2-Belastungen und die Treibhausgaselemente prüfe, dann ist es dasselbe wie das, was wir jetzt diskutieren. Ich sehe überhaupt keinen Sinn, hier einen weiteren Verfahrensschritt einzubauen, von dem ich nicht wüsste, wie man ihn definiert. Wie kann man Klimarelevanz definieren, wenn sie nicht bereits im Umweltschutzgesetz in Bezug auf die Gase CO2 und fortfolgende angewendet wird? Wenn ich eine Holzschnitzelheizung in eine Grossüberbauung einbauen will, dann habe ich diese Umweltparameter, die Klimaparameter einzuhalten, sonst erhalte ich aufgrund der UVP keine Bewilligung.

Also lassen wir doch diese Doublette sein, und sprechen wir uns für den Minderheitsantrag aus! Ich bin persönlich sicher, auch aufgrund meiner Erfahrung als langjähriges Mitglied einer Regierung, dass wir hier in dieser bestehenden UVP alle Elemente abdecken, die es braucht, um auch das Klima zu schützen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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