Müller Erich · Nationalrat · 2002-09-24
Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich Ihnen noch die Überlegungen der Finanzkommission bekannt gebe. Ich will nicht alles, was die Sprecherin der GPK ausgeführt hat, wiederholen, sondern lediglich auf einen aus der Sicht der finanziellen Oberaufsicht wichtigen Punkt hinweisen.
Der Bundesrat schlägt in seinem Evaluationsbericht eine kreditrechtlich nicht ganz unproblematische Änderung vor. Inskünftig sollen - aus Gründen der Vereinfachung der Budgetierung und der Schwierigkeit der Ausgabenaufteilung auf die Produktegruppen - die Zahlungskredite an die Ausgaben des ganzen Flag-Amtes und nicht an die einzelnen Produktegruppen des Flag-Amtes gebunden werden. Dies ist eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Verwaltung, welche die Finanzkommission nicht ersatzlos akzeptiert.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, diese Verschiebungen zu kompensieren. Entweder stellt das Parlament mit einer Parlamentarischen Initiative seine Einflussnahme sicher, indem es die Genehmigung des Leistungsauftrages der Flag-Ämter durch das Parlament verlangt. Dies war ursprünglich die Meinung der nationalrätlichen Kommission. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass wir den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament ein Modell vorzuschlagen, das die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlamentes auch im Flag-Bereich, d. h. bis auf Stufe Produktegruppe, gewährleistet.
Für diesen Weg entschieden sich die ständerätliche Kommission und, letzte Woche, auch der Ständerat.
Da beide Vorgehensweisen unserer Meinung nach zielführend sind, haben sich Ihre Kontrollkommissionen der ständerätlichen Kommission angeschlossen und ersuchen Sie, der Motion des Ständerates 02.3381 (GPK-SR) "Verankerung der finanziellen Steuerung mit Flag im Finanzhaushaltrecht", zuzustimmen. Die Finanzkommission behält sich aber ausdrücklich vor, auf einen Kommissionsvorstoss zur Genehmigung der Leistungsaufträge durch das Parlament zurückzukommen, wenn das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell die Bedürfnisse der Oberaufsicht nicht befriedigen sollte.
Die Finanzkommission bittet Sie darum, die Motion 02.3381 zu überweisen und vom bundesrätlichen Evaluationsbericht Kenntnis zu nehmen.