Baumann Stephanie · Nationalrat · 2002-09-24
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Der Bundesrat und das Parlament haben sich in typisch schweizerischer Art sehr misstrauisch und vorsichtig auf dieses Experiment der neuen wirkungsorientierten Verwaltungsführung eingelassen. Schrittchenweise wurden seit 1997 einzelne Ämter auf Flag, das heisst "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget", umgestellt. Die zwölf Bundesämter, die zurzeit nach den Grundsätzen des New Public Management geführt werden, betreffen nur gerade etwa 7 Prozent der Stellen und etwa 5 Prozent der Ausgaben.
Wenn wir heute eine Zwischenbilanz ziehen, können wir allerdings sagen, dass sich dieses zögerliche - oder positiver ausgedrückt: umsichtige - Vorgehen gar nicht so schlecht bewährt hat. Nach vier Jahren Flag-Pilotphase hat der Bundesrat jetzt seinen Evaluationsbericht abgeliefert. Er beurteilt das Flag-Modell als tauglich und stellt positive Veränderungen in Richtung Wirkungsorientierung fest. Der Bundesrat will Flag vom Pilot- in ein ordentliches Projekt überführen und die Reichweite von Flag nach dem Prinzip der Freiwilligkeit schrittweise verdoppeln bis verdreifachen.
Die Aufsichtskommissionen haben den Bericht des Bundesrates beraten und selber auch einen Bericht gemacht, der ihre Erfahrungen und ihre grundsätzlich positive Haltung gegenüber Flag enthält. Unsere Schlussfolgerungen lauten: Wir sind mit der Weiterführung und mit der Ausdehnung von Flag nach dem Prinzip der Freiwilligkeit einverstanden. Das heisst: Die Ämter sollen nicht zu Flag gezwungen werden. Wir verlangen auch keine flächendeckende Einführung von New Public Management, wie das in einzelnen Kantonen passiert. Wir weisen aber darauf hin, dass die Departemente aktiver als bisher geeignete Ämter auf Flag-Kurs führen und die zu Flag bereiten Ämter aktiv unterstützen sollten.
Denn die Aufsichtskommissionen haben in den vergangenen Jahren beim regelmässigen Kontakt mit den Amtsleitungen gesehen, dass für den Aufbau und die Verbesserung der neuen Führungsinstrumente enorm viel zusätzliche Arbeit geleistet werden muss, die hiermit an dieser Stelle auch einmal verdankt sein soll.
Künftig sollten mindestens mit der Vereinfachung und Standardisierung des Berichtswesens eine Erleichterung für die Ämter und auch eine bessere Vergleichbarkeit für die Aufsichtskommissionen resultieren. Bisher haben ja die Aufsichtskommissionen mit den Flag-Ämtern einen unverhältnismässigen Aufwand betrieben, den wir jetzt unbedingt reduzieren möchten.
Zu Beginn der Flag-Pilotphase haben die Büros beider Räte Richtlinien zur parlamentarischen Behandlung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets aufgestellt. Ein Hauptpunkt darin war die Einsetzung von speziellen Flag-Subkommissionen im Ständerat und im Nationalrat, bestehend aus Mitgliedern der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommissionen. Diese Kommissionen haben die Geschäftsberichte, die Rechnungen und die Budgets der Flag-Ämter beraten.
Neu soll nun die Oberaufsicht in die ordentlichen, bestehenden Kommissionen zurückgeführt werden. Das heisst, die Finanzkommissionen werden sich mit den Budgets und mit den Rechnungen der Flag-Ämter befassen, wie sie dies auch bei den anderen Ämtern tut. Die GPK behandeln in Zukunft die Geschäftsberichte, die dann nicht mehr separat daherkommen werden, sondern in den ordentlichen Geschäftsbericht des Bundesrates integriert sein werden.
Da sich mit einer Ausdehnung von Flag auf weitere Ämter auch die Möglichkeit der Einflussnahme durch das Parlament verändert, haben sich die Aufsichtskommissionen sehr intensiv mit der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Parlament auseinander gesetzt und dabei sehr sorgfältig die Vor- und Nachteile verschiedener Aufsichtsmodelle abgewogen. Wir haben uns gefragt, ob das Parlament sich mehr Kompetenzen bei der strategischen Zielsetzung geben soll, indem es die Leistungsaufträge künftig genehmigt, statt sie lediglich in den Fachkommissionen zu beraten, oder ob die Steuerung eher über das Budget erfolgen soll. Zu diesem Punkt hatten wir unterschiedliche Expertenmeinungen. Unsere Kommission hat sich schlussendlich mit der ständerätlichen Kommission darauf geeinigt, dass wir Ihnen empfehlen, die Leistungsaufträge wie bisher zur Konsultation in die Legislativkommissionen zu geben, welche ihre Bemerkungen und Anregungen zuhanden des Bundesrates machen. Die GPK und die Finanzkommission können aus ihrer Sicht einen Mitbericht zum Leistungsauftrag abgeben.
Nachdem die Pilotphase nun beendet ist, sollten auch die rechtlichen Grundlagen präzisiert werden. Dies ist auch der Inhalt der Motion des Ständerates 02.3381 (GPK-SR). Die finanzielle Steuerung mit Flag soll im Finanzhaushaltgesetz verankert werden. Der Bundesrat wird eingeladen, ein Modell vorzulegen, das die Steuerung über Produktegruppen ermöglicht.
Die GPK-NR bittet Sie, die Motion des Ständerates zu überweisen und vom Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen.
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