Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte keine Detailberatung führen, aber es ist mir trotzdem wichtig, Ihnen nochmals in Erinnerung zu rufen, dass sich die Mehrheit der Kommission sehr intensiv Gedanken zum ganzen Konzept, das die Kollegen Fässler und Föhn kritisiert haben, gemacht hat. Ich möchte es Ihnen nochmals erläutern.
Wir haben immer drei Punkte klar vor Augen gehabt: erstens das Ziel der Instrumente, zweitens den Geltungsbereich und drittens die Art des Instrumentes.
Beginnen wir beim Ziel der Instrumente: Artikel 7a enthält nur das Gebot, CO2-Emissionen zu eliminieren. Ein eigentlicher Nachweis durch die Behörden findet aber gemäss Artikel 7a nicht statt. Artikel 17b ergänzt das bestehende Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung und enthält auch die für eine UVP typischen Ersatzmassnahmen. Der Bericht zur UVP dient der Bewilligungsbehörde und der zuständigen Verwaltung als Grundlage für die Erteilung der Bewilligung.
Zum Geltungsbereich: Artikel 7a bezieht sich auf Neubauprojekte und auf den Ausbau bestehender Anlagen. Artikel 17b ist auf Neubauten beschränkt. Artikel 7a gilt auch für kleinere Projekte mit hohen Emissionen, für die es keine UVP gibt. Bei Artikel 17b gilt das nur für Infrastrukturen, für die es bereits heute eine UVP braucht.
Wenn ich mir die Art des Instrumentes vor Augen führe - ich komme nun zu den Aussagen von Kollege Föhn -, so steht Artikel 7a im Kapitel "Allgemeine Bestimmungen" des Gesetzes. Artikel 17a steht im Kapitel "Technische Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen" und wendet die für das CO2-Gesetz typischen Instrumente an, also Kompensationen und Ersatzleistungen. Es ist im CO2-Gesetz also üblich, dass dieselben CO2-Verursacher in verschiedenen Kapiteln des Gesetzes geregelt werden. Die Bestimmungen zum Strassenverkehr werden ab Artikel 10 und erneut bei Artikel 27 geregelt. Die Bestimmungen zum Flugverkehr werden sowohl im Kapitel zum Emissionshandel als auch weiter hinten bei der Flugticketabgabe geregelt. Die Bestimmungen betreffend die Gebäude werden in den Artikeln 8 und 9 geregelt.
Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen, damit wir am Schluss keine Vermischung machen. Das ist in den entsprechenden Kapiteln nochmals deklariert.
Das war das Konzept der Mehrheit.