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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25

Wortprotokoll

Sie haben vorhin bei Artikel 35 im Zusammenhang mit den Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen über die Abgabebefreiungsmöglichkeiten gesprochen. Da waren Sie sich einig: Das soll möglich sein, aber unter bestimmten Voraussetzungen.

Jetzt sprechen wir hier über die Sonderabfallverbrennungsanlagen. Eigentlich müsste hier, denke ich, das Konzept das gleiche sein. Es gibt die Möglichkeit, sich von diesen Abgaben zu befreien, aber dafür sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Es gibt jetzt schon neue Möglichkeiten. Sonderabfallverbrennungsanlagen haben ja neu die Wahlmöglichkeit, sich entweder über das europäische Emissionshandelssystem oder über eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe zu befreien. Das ist die neue Möglichkeit, die Sie schaffen. Aber zu sagen: "Nein, die Sonderabfallverbrennungsanlagen können sich gratis befreien lassen" - ohne Gegenleistung, nur mit der Berichterstattung -, das können Sie schwierig vertreten.

Sie haben natürlich Recht, Herr Ständerat Rieder, wir wollen nicht, dass diese Unternehmen ins Ausland gehen. Aber mit den Befreiungsmöglichkeiten, mit neu einer Wahl, ob sie mit dem Emissionshandelssystem oder mit einer Verminderungsverpflichtung arbeiten, gibt man ihnen wirklich die Möglichkeit, das zu tun, was für sie, für ihren Standort das Einfachste, das Beste ist. Mit einer voraussetzungslosen Abgabebefreiung würden Sie, glaube ich, einen Präzedenzfall schaffen, der auch schwierig zu begründen ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.