Lexipedia

Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-09-25

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Zuerst begründe ich Ihnen meinen Minderheitsantrag zu Artikel 23 Absatz 2 Einleitungssatz. Dort geht es um das Auskunftsrecht und um die Frage, welche Informationen wir kriegen, wenn wir ein Auskunftsgesuch an eine Firma stellen, die Daten über uns gesammelt hat. Ich plädiere mit meiner Minderheit und auch mit dem Bundesrat natürlich einmal mehr dafür, dass man ein vollständiges Auskunftsrecht hat und dass es keine Einschränkung der mitzuteilenden Informationen gibt. Der ganze Witz an einem Auskunftsrecht ist ja, dass man zum Beispiel auch erfahren kann, ob allenfalls widerrechtlich Daten gesammelt werden. Solange diejenigen, die die Daten gesammelt haben, nicht dazu verpflichtet werden, alles zu zeigen, hat man weder die Möglichkeit, eine Löschung zu verlangen, noch die Möglichkeit, eine Korrektur zu verlangen. Deshalb bitte ich Sie hier, mit dem Bundesrat und der Minderheit Glättli zu stimmen.

Ich kann Ihnen einfach nochmals sagen, dass dieser Absatz, wenn wir hier der Mehrheit folgen, eine jener Bestimmungen wäre, die eben mit dem europäischen Recht und der Konvention 108 plus des Europarates nicht vereinbar sind. Selbst wenn mein Minderheitsantrag hier unterliegen sollte, muss der Ständerat noch korrigieren, wenn wir am Schluss eine mit der Europaratskonvention kompatible Vorlage haben und mit der DSGVO äquivalent sein wollen.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe f. Bei einem Einsichtsgesuch, so meine ich mit meiner Minderheit und meint auch der Bundesrat in seiner Weisheit, muss auch bekanntgegeben werden, wenn aufgrund von Algorithmen individuelle Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Das ist eigentlich der Artificial-Intelligence- oder Big-Data-Artikel. Es geht nicht darum, dass Firmen ihre Algorithmen offenlegen müssten. Das ist nicht notwendig. Diese sind ein Geschäftsgeheimnis, das geschützt bleibt. Aber sie müssen mir als Einsichtsuchendem erklären, dass sie eine solche Bearbeitung und eine solche automatisierte Einordnung vornehmen, und sie müssen mir die Grundprinzipien dieser Einordnung erklären, also z. B. sagen: Ja, wir haben Sie wegen Ihres Verhaltens als Einkäufer in eine Risikokategorie eingeteilt.

Sie müssen nicht sagen, wie sie das genau machen - ob sie jetzt auf den Kaugummiverbrauch schauen oder auf die Anzahl Zigarettenpäckli -, aber sie müssen mir sagen: "Wir haben über dich eine solche automatisierte Bearbeitung gemacht." Wenn wir davon reden, dass wir ein Recht anpassen, das aus dem letzten Jahrtausend stammt, müssen wir doch eine Antwort haben auf das, was heute Courant normal oder neu ist und was es zur damaligen Zeit noch nicht gab, sodass man die entsprechende Auskunft erhält. Zum Schluss nutze ich dann meine Zeit als Fraktionssprecher, um das etwas besser auszuführen.

Bei Artikel 25a geht es um die sogenannte Datenportabilität. In diesem Moment nur so viel: Das ist das Einzige, bei dem wir in diesem Gesetz wirklich nicht nur darüber sprechen, was wir verhindern müssen, um die individuelle Freiheit zu schützen, sondern darüber, wie wir durch die Schaffung eines neuen Marktes auch das Gleichgewicht der Macht verschieben können - nicht durch Verbote, sondern durch einen neuen Markt, liberal: weg von den riesigen Plattformen, weg von den riesigen Firmen und hin zu neuen, innovativen Unternehmen. Das können Genossenschaften sein, kleine Private, auch hier in der Schweiz, die die Möglichkeit haben, eine neue Datenwirtschaft zum Wohle aller zu schaffen. Ich werde darauf in einer Intervention als Fraktionssprecher nochmals zurückkommen.