Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25

Wortprotokoll

Sie beschliessen heute nicht eine CO2-Abgabe von 210 Franken, so, wie Sie damals bei der letzten Revision des CO2-Gesetzes nicht eine CO2-Abgabe von 120 Franken beschlossen haben. Obwohl die Lenkungsabgabe im Gesetz steht, wird sie nicht erhoben, wenn die Ziele erreicht werden.

Ich glaube, es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein: Sie haben sich ein Ziel gegeben. Sie haben gesagt, Sie wollen diese 30 Prozent Reduktion im Inland; das haben Sie beschlossen. Einige von Ihnen wollten noch weiter gehen, aber Sie haben gesagt: Nein, wir bleiben mit 30 Prozent Reduktion bis 2030 im Inland auf der vorsichtigen Seite. Jetzt müssen Sie einfach noch sagen, was geschieht, wenn dieses Ziel nicht erreicht wird. Ich glaube, das sind Sie der Bevölkerung schuldig. Sonst wird Ihnen vorgeworfen, Sie würden da einfach Ziele beschliessen und dann nicht sagen, was passiert, wenn nichts ist. Sie müssen sagen, was passiert, wenn nichts ist. So, wie man in der letzten Gesetzesrevision beschlossen hat, dass man eine Lenkungsabgabe von bis zu 120 Franken erheben kann, wenn die Ziele nicht erreicht sind, so beschliessen Sie jetzt für die nächste Etappe bis 2030, dass man bis 210 Franken gehen kann, wenn die Ziele nicht erreicht sind.

Sie haben ja am Montagabend auch lange über das Gebäudeprogramm gesprochen. Zwei Drittel der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung zurückerstattet. Für die Industrie gibt es ja Befreiungsmöglichkeiten - das wissen Sie, Herr Ständerat Hösli, auch darüber haben wir lange gesprochen; wir werden noch darauf zurückkommen. Ich glaube, man hat wirklich Lösungen gefunden, damit die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Das war ja auch die Überlegung: Die Unternehmen können sich befreien lassen, damit sie sich am Emissionshandelssystem beteiligen können. Es ist ja nicht so, dass die CO2-Abgabe dann einfach tel quel auf sie übertragen würde.

Mit dem Drittel, das an das Gebäudeprogramm geht, zu dem Sie ja sagen, Sie wollten die Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung von Gebäuden unterstützen, tun Sie, glaube ich, genau das Richtige. Es gibt diese Abgabe, mit der Sie ganz transparent und offen sagen, was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Gleichzeitig sagen Sie, vom Geld, das eingenommen wird, gehen zwei Drittel zurück an die Bevölkerung und an die Unternehmen, und ein Drittel investieren Sie in Gebäudeprogramme, wodurch Sie ganz konkret die Hauseigentümer bei den energetischen Sanierungen unterstützen. Das wiederum führt dazu, dass die CO2-Abgabe nicht erhöht werden muss, weil damit die Ziele erfüllt werden können.

Das zeigt, dass hier schon ein Gesamtkonzept vorliegt, das in sich aufgeht. Aber es muss eben auch immer transparent gesagt werden, was passiert, wenn man die Ziele nicht erreicht. In diesem Sinne wäre es schwierig, der Bevölkerung zu vermitteln, dass Sie sagen würden: Wir haben uns nun neue Ziele gesetzt, ja, ehrgeizige Reduktionsziele bis 2030, aber bei der CO2-Abgabe, beim Maximalsatz, bleibt alles beim Alten. Das können Sie der Bevölkerung nicht mehr erklären.

Von daher, glaube ich, ist es richtig: Sie haben die Ziele bis 2030 erhöht, und Sie sagen, was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Das ist der Inhalt dieses Artikels.

Ich bitte Sie, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25 | Lexipedia | Lexipedia