Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-09-24
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident Villiger, ich möchte Sie auf zwei Abstimmungsprobleme aufmerksam machen, die sich unserer Meinung nach im zivilen Bauprogramm verbergen.
Auf das erste Problem hat schon Marlyse Dormond als Sprecherin der Kommission aufmerksam gemacht. Es geht um die Abstimmung des Baus der Gemeinschaftszollanlage Rheinfelden auf die schweizerische Verkehrspolitik.
Die schweizerische Verkehrspolitik ist ja im Bereich des Güterverkehrs auf die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ausgerichtet. Im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen haben wir uns verpflichtet und zum Ziel gesetzt, die Zahl der alpenquerenden Lastwagen zu halbieren - auf etwa 650 000 in etwa zehn Jahren. Das muss doch bedeuten, dass die Zahl der Lastwagen, die in den nächsten Jahren in Basel über die Grenze kommen, von Jahr zu Jahr deutlich kleiner wird.
Die logische Folge aus der eidgenössischen Verkehrspolitik ist also eher ein Rückbau als ein Ausbau der Zollkapazitäten. Mit dieser Gemeinschaftszollanlage sind aber nicht nur Kapazitäten für den Personenverkehr, sondern auch zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr geplant. Wir planen und realisieren also einen Kapazitätsausbau. Nach Meinung unserer Fraktion muss immerhin die Frage gestellt werden: Steht das nicht im Widerspruch zur geplanten Reduktion des von Nord nach Süd transitierenden Schwerverkehrs? Also: Ausbau statt Rückbau?
Der zweite Punkt betrifft das Schweizerische Landesmuseum. Es ist ja im zivilen Bauprogramm bis 2006 insofern enthalten, als Kredite für den Ausbau des Lagers in Affoltern am Albis und auch ein Kredit für die statische Sanierung enthalten sind - nicht aber Kredite für den eigentlichen Erweiterungsbau und die eigentliche Sanierung. Auch da tut sich nach Meinung der SP-Fraktion ein Abstimmungsproblem auf: zwischen der Sanierungsplanung einerseits und der Finanzplanung andererseits.
Die Sanierungsplanung sieht ja etwa so aus: Wir können davon ausgehen, dass das gesamte Bewilligungsverfahren, inklusive die zu erwartenden Einsprachen bis vor Bundesgericht, in etwa drei Jahren erledigt sein werden. Parallel kann in dieser Zeitspanne von drei Jahren die Bauprojektierung, bis hin zum Kostenvoranschlag, vorangetrieben werden, sodass man die Schlussfolgerung ziehen kann, dass spätestens im Jahr 2006 mit den eigentlichen Sanierungs- und Erweiterungsbauten begonnen werden kann.
Nun hat aber der Bundesrat im Rahmen seiner Finanzplanung den Vorentscheid getroffen, dass mit diesen Arbeiten - Neubau und Sanierung - frühestens 2008 begonnen werden soll. Das heisst, wir müssen im Moment von Folgendem ausgehen: Wenn mit dem Neu- und Umbau eigentlich begonnen werden könnte, kann mit den Arbeiten trotzdem nicht begonnen werden, weil aus Gründen der Finanzplanung eine Verzögerung von zwei Jahren vorgesehen ist. Die SP-Fraktion ist schon der Meinung, dass man bezüglich des Schweizerischen Landesmuseums nun nicht in eine Verzögerungsplanung verfallen sollte, auch nicht aus finanzplanerischen Gründen; dies aufgrund von folgenden, entscheidenden Beobachtungen:
Der Altbau des Landesmuseums ist in einem jämmerlichen Zustand und bedarf dringend der Sanierung. Für den Erweiterungsbau liegt ein grossartiges architektonisches Projekt vor. Von der Museumsleitung besitzen wir inzwischen ein überzeugendes Konzept, wie dieses Landesmuseum in Zukunft zeitgemäss betrieben werden soll. All diese Elemente sprechen eben dafür, dass man so zügig wie möglich renoviert, saniert, umbaut und neu baut und jetzt nicht auf Verzögerung macht.
Ich bitte Sie also, Herr Bundespräsident, zu diesem Punkt zu sprechen. Können Sie hier vielleicht doch eine Aussage [PAGE 1368] machen, dass auch der Bundesrat versucht, die "Lücke" von zwei Jahren - die zu erwartende zeitliche Differenz zwischen der Möglichkeit, mit Bauen beginnen zu können, und der Finanzplanung - in der Planung wieder zu schliessen?