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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-16

Wortprotokoll

Auch hier besteht natürlich in vielen Fragen eine grundsätzliche Differenz in den Meinungen von Herrn Strahm und dem Bundesrat, die sich immer wieder zeigt. Wir haben das in den Kommissionen diskutiert. Doch Herr Strahm hat in einem Punkt Recht: Der Druck auf die Schweiz in Bezug auf Bankgeheimnis, Amtshilfe und Rechtshilfe ist in den letzten Jahren gestiegen.

Ich darf sagen, dass wir heute im ganzen Bereich der Kriminalität - Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen - ein international durchaus akzeptiertes Regelwerk haben. Es ist vielleicht sogar besser als diejenigen anderer Länder. Wir haben dieses Problem in grossem Mass entschärfen können; das lag auch in unserem eigenen Interesse, denn wir haben ein Interesse, dass sich das organisierte Verbrechen nicht weiterentwickeln kann. Ich habe mich denn auch immer für diese Regelungen eingesetzt.

Das Problem ist - aus Sicht des Auslandes - bei den Steuerfragen und beim Bankgeheimnis nicht gelöst. Ich bin nach wie vor der Meinung, das Bankgeheimnis sei im Bewusstsein unseres Volkes und auch des Bundesrates stark verwurzelt. Ich pflege meinen Kollegen im Ausland zu sagen, dass ich glaube, die Schweizer würden eher ihren Finanzminister auswechseln als das Bankgeheimnis.

Es geht aber nicht nur um das Bankgeheimnis, sondern auch um steuerliche Auskünfte usw. Wir haben damals in der OECD dem Mandat zur Bekämpfung von Auswüchsen des Steuerwettbewerbs zugestimmt. Wir begrüssen den Steuerwettbewerb klar; aber mir geht er natürlich auch hin und wieder "auf den Wecker" - auch uns gehen dadurch Geschäfte verloren. Das kann also auch uns treffen, und [PAGE 312] deshalb sind wir gezwungen, bei den staatlichen Leistungen möglichst effizient zu sein. Ich bin durchaus der Meinung, dass es heute im Steuerbereich mit gewissen Offshore-Plätzen einen Steuerwettbewerb gibt, der letztlich allen Staaten schadet.

Deshalb haben wir uns bereit erklärt, dem Mandat zuzustimmen, waren dann aber vom Bericht sehr enttäuscht. Er ist nur auf das ausgerichtet, was schweizerisch oder luxemburgisch ist. Dahinter stehen sicher auch Konkurrenzgedanken; man ist neidisch auf den Finanzplatz Schweiz usw.

Alle übrigen Sündenregister, wo diese Länder eigentlich einen Balken im eigenen Auge hätten, hat man grossmütig ausgeklammert. Was macht es für einen Unterschied, ob ein Kanton eine Firma mit Steuervergünstigungen anlockt, oder ob ein Nachbarland zwar keine Steuervergünstigung gibt, dafür die Firma für zehn Jahre durchsubventioniert? Ich könnte Länder nennen, ich könnte Firmen nennen usw. Wenn man schon von solchen staatlichen Unterstützungen für die Wirtschaft spricht, vor allem von Einzelfällen, dann müsste man schon das Ganze sehen und nicht nur den Splitter in des Nachbars Auge identifizieren.

Das ist der Grund, warum wir uns hier enthalten haben. Sie haben von der internationalen Solidarität gesprochen; wir haben erwogen, ein Veto einzulegen. Ich muss aber klar sagen, dass ein Veto international wahrscheinlich zu sehr heftigen Reaktionen geführt hätte. Das hätte wahrscheinlich zu Verstimmungen geführt, die uns als Wirtschaftsplatz durchaus wieder hätten schaden können. Wir sind deshalb den Mittelweg gegangen. Wir haben uns enthalten, haben diese Enthaltung auch erklärt, haben aber der OECD ermöglicht, den Bericht trotzdem zu schaffen.

Wir sind jetzt im Fiskalkomitee der OECD wieder in einer ähnlichen Lage, wo es direkt um Bankgeheimnis, Amtshilfe und Steuerhilfe geht. Das sind alles sehr schwierige Fragen, es geht um sehr viele Nuancen. Der Standpunkt der Schweiz ist manchmal nicht ganz einfach.

Sie wissen, dass sich auch im Bereich der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Zinsenbesteuerung die Frage stellt, ob man das so genannte Koexistenzmodell einführen sollte: Länder mit Bankgeheimnissen, die keine Auskünfte geben wollen, können eine Quellensteuer auf Zinsen einführen, und die Länder, die das nicht wollen, können mit einer Auskunftspflicht arbeiten. Wir verfolgen das natürlich mit sehr grossem Interesse, denn wenn so etwas zustande käme, hätte das Bankgeheimnis eine gewisse zusätzliche Legitimation; als Preis dafür müsste eine solche Quellensteuer erwogen werden.

Wir wären nicht daran gebunden, aber die Europäer sind natürlich daran interessiert, dass man nicht in einem Nachbarland von einer solchen neuen EU-Steuer quasi profitiert, indem alle in dieses Nachbarland gehen. Ich habe schon gesagt, dass die Schweiz hat kein Interesse daran hat, ein Standort zu sein, der nur zur Umgehung einer solchen neuen EU-Steuer dient. Wir wären gesprächsbereit, um zu schauen, ob wir nach unserem eigenen Recht und autonom Lösungen finden, die solche Umgehungsgeschäfte möglichst unattraktiv machen würden.

Sie sehen: In allen Bereichen ist das in Bewegung. Bis jetzt hat das schweizerische Parlament immer die bundesrätliche Position in Bezug auf Auskunftspflicht, Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - bei Steuerbetrug helfen wir ja bei der Untersuchung -, Spezialitätenprinzip und allen diese Dinge gestärkt und bestätigt. Der Bundesrat gedenkt nicht, von dieser Haltung abzugehen.