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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Wir kommen nun zum 4. Abschnitt auf Seite 27 der deutschen Fahne. Dabei geht es um die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen. Ich schlage vor, dass wir Artikel für Artikel beurteilen und bearbeiten.

Worum geht es in Artikel 31? Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bildet das Herzstück der Schweizer Klimapolitik. Bundesrat und Kommission schlagen Ihnen vor, dass die CO2-Abgabe weiterhin auf Brennstoffen erhoben wird und dass der Abgabesatz von heute 96 Franken schrittweise auf höchstens 210 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden kann, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden.

Damit setzt die Lenkungsabgabe Anreize zu einem sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-armer oder CO2-freier Energieträger. Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien, wenn sie sich verpflichten, wirtschaftlich lohnende Klimaschutzmassnahmen umzusetzen. Vom Ertrag aus der CO2-Abgabe wird maximal ein Drittel für die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen eingesetzt, was die Wirkung der Lenkungsabgabe zusätzlich verstärkt. Hauptsächlich fliesst die Abgabe jedoch bereits heute zurück an Haushalte und Unternehmen. Wer also fossile Energien effizient oder auch gar nicht nützt, profitiert netto von einer allfälligen Erhöhung. Auch der Nationalrat stimmte in der Wintersession dieser Erhöhung des maximalen Abgabesatzes zu.

Unsere Kommission stimmte mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Minderheit Hösli, welche gegenüber dem aktuellen Gesetz keine Weiterentwicklung vorsieht und damit die Reduktionsziele nicht erreichen würde.