Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-25
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Hess, ich versuche, Ihnen die Frage zu beantworten. Ich weiss nicht, woher Sie diese Zahl haben. Deshalb kann ich Ihnen auch keine präzise Antwort geben. Ich habe Ihnen vorhin gesagt: Die Sozialhilfequote bei Schweizerinnen und Schweizern beträgt 2,3 Prozent, bei EU-/Efta-Angehörigen 3 Prozent. Bei jenen EU-/Efta-Angehörigen, die Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, ist es 1 Prozent, die zum Erwerbseinkommen hinzu Sozialhilfe bekommen. Die Kantone können die Aufenthaltsbewilligung - ich weiss, wovon ich spreche; ich war selber Regierungsrätin - bei fortgesetzter Sozialhilfeabhängigkeit widerrufen. Das ist ein Vollzugsproblem. Meine Vorgängerin, Frau [PAGE 1861] Bundesrätin Sommaruga, hat den Vollzug des Freizügigkeitsabkommens in dieser Hinsicht noch verbessert und die Bestimmungen zum Sozialhilfebezug noch verschärft. Das Freizügigkeitsabkommen per se gibt keinen Anspruch auf Sozialhilfe.