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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-09-25

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Wir haben das, was Herr Levrat jetzt beantragt, lange in der Kommission diskutiert. Es kommt hier jetzt nicht überraschend, es wurde lange diskutiert. Sie sehen auch, dass es diesen Antrag in der Fahne nicht gibt, und es gibt auch keine Minderheit in der Fahne für diese Sache. Das heisst, die Kommission in ihrer Vielfalt war der Ansicht, dass man diesen Antrag nicht in die Fahne hineinschreiben soll. Jetzt gibt es viele Gründe, warum das so sein kann.

Es wurde zu Recht schon erwähnt, dass es mehrere Postulate zum Finanzplatz gibt. Ich teile die Ansicht, dass Postulate nicht das stärkste Instrument sind. Sie haben aber einen grossen Vorteil: Der Bundesrat kann sofort an die Arbeit gehen und kann vielleicht im Zweitrat schon gewisse Resultate bringen, währenddem Motionen noch in den anderen Rat gehen und dort zuerst angenommen werden müssen. Darum hat sich die Kommission auch für Postulate entschieden, in der Hoffnung, dass man vielleicht in der Debatte im anderen Rat schon die einen oder anderen Resultate hat. Das ist der eine Grund.

Der zweite Grund ist, das weiss Kollege Levrat auch: Der Finanzmarkt ist durch viele Gesetze reguliert. Sie wissen, dort ist geregelt, wie man bei Problemen der Aufsicht und des Zivilrechts beraten muss. Man darf eigentlich keinen Einfluss nehmen auf den, der investiert, sondern man muss ihm die besten Möglichkeiten vorstellen. Man kann eigentlich keinen Einfluss nehmen auf die Art und Weise, wie investiert wird. Und jetzt müssen Sie den Antrag einmal lesen, wie er von Herrn Levrat formuliert ist, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Die Branchenverbände des Finanzsektors treffen die nötigen Vorkehren, damit die Auswirkungen der von der Schweiz aus getätigten Investitionen auf das Klima im Gleichschritt mit den Emissionen der Schweiz im Sinne von Artikel 3 abnehmen." Branchenverbände haben in der Schweiz nicht einmal eine Mitgliedspflicht, man muss nicht einmal Mitglied sein. Man müsste dann für so etwas irgendeine Allgemeinverbindlichkeit hinkriegen; das können Sie gar nicht machen. Weiter müssten ja Branchenverbände dann wirklich in die Bank eingreifen und sehen können, was überhaupt investiert wird. Also wenn schon - ich möchte Ihnen das aber ja nicht vorschlagen -, müsste man da vermutlich die Finma einsetzen. Aber die Finma hat auch eine andere Aufgabe. Sie hat ja die Aufgabe, die Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten.

Darum sind wir in der Kommission nach sehr langen Diskussionen zu folgendem Schluss gekommen:

1.[NB]Wir möchten die Finanzbranche in den Griff nehmen, analog zum Einzelantrag Levrat, aber wir möchten sie eigentlich in den Finanzmarktgesetzen in den Griff bekommen.

2.[NB]Wir möchten es so machen, wie es in der EU läuft. Denn die EU ist am Diskutieren, wie sie es machen will. Vermutlich ist sie sich, vielleicht weiss die Frau Bundesrätin mehr dazu, in etwa einem Jahr über das Konzept, wie sie es machen will, einig. Es kommt dann in die Mifid-Regulierung hinein, und die Schweiz sollte es dann sofort in ihre Finanzmarktregulierung übernehmen.

Das wäre der Weg, den wir in der Kommission besprochen haben. Wenn wir es so machen, dann haben wir kein Problem zwischen Aufsicht und Zivilrecht. Dann kommt es dorthin, wo es am richtigen Ort ist. Man müsste dann vielleicht auch sagen, dass man es so beraten muss.

Dann kommt der zweite Absatz des Einzelantrages Levrat: "Wird das Ziel von Absatz 1 in den vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes klar verfehlt ..." Die Frage ist zuerst, was das Ziel ist. Wir müssten uns schon einig werden, was der Einfluss der Finanzbranche eigentlich ist. Da gibt es Zahlen, die von 300[NB]000 Tonnen bis 1,5 Millionen Tonnen gehen. Ich masse mir nicht an, die richtige Zahl zu nennen; sie ist, da bin ich auch Ihrer Ansicht, Herr Levrat, gross. Die Finanzbranche hat einen Einfluss. Aber wir müssten ja zuerst einmal wissen, was die richtige Zahl ist. Dann müsste man sich noch einig werden, was ein klares Verfehlen dieser Zahl ist. Das ist auch nicht definiert.

Sie beantragen hier eine Regelung, die, wenn wir ihr zustimmen würden, in keinem Fall greifen würde. Sie würde nicht greifen. Die Branche kann das erstens nicht umsetzen, weil sie gar nicht die Kompetenzen dazu hat. Zweitens ist das, was Sie in Absatz 2 schreiben - ich gestatte mir das zu sagen -, in den Augen des Ingenieurs schwammig formuliert.

Was haben wir in der Kommission durchgesetzt? Es gibt unterdessen ein Best-Practice-Papier des Versicherungsverbands und der Bankiervereinigung. Das ist, glaube ich, unter [PAGE 927] dem Druck unserer Arbeit oder vielleicht auf Druck der Bundesämter entstanden. Das ist jetzt einmal ein erster Schritt. Es gibt auch eine klare Ansage innerhalb der Kommission - ich bin gespannt, wie das dann im Rat ist -, dass wir, wenn die EU eine Richtlinie erlässt, diese schnellstmöglich ins Schweizer Recht übernehmen sollten. Dann haben wir nämlich ein Marktgebiet, das wir anschauen können. Die Schweiz alleine kann man nicht anschauen; dafür ist sie zu klein. Man braucht irgendein Marktgebiet, das man anschauen kann. Dann sind wir, glaube ich, auf dem richtigen Weg. Ich bin gespannt zu hören, ob die Frau Bundesrätin diesen EU-Fahrplan genauer kennt. Eigentlich sollte es dort schnell gehen.

Wir haben die Diskussion geführt, ob wir eine Motion machen und das gerade beantragen sollten. Aber vielleicht hat man schon im Nationalrat die Möglichkeit, das einzubauen. Deshalb ist es im Moment ein Postulat. Bemüht haben wir uns, das darf ich auch von mir aus klar und deutlich sagen. Wir haben auch keine Mehrheit. Wir waren aber alle der Meinung, dass das nicht ins CO2-Gesetz, sondern in das entsprechende Fachgesetz gehört.

Ich bitte Sie, den Einzelantrag so nicht zu unterstützen.

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