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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

In den Artikeln 52 bis 55a geht es um die Strafbestimmungen. Die Mehrheit [PAGE 930] der UREK-SR will den Tatbestand der Fahrlässigkeit und der Gehilfenschaft bei den Strafbestimmungen im CO2-Gesetz streichen, da sie befürchtet, dass unabsichtliche Fehler allzu schnell strafrechtlich verfolgt werden. Für die Minderheit mindert diese Version die abschreckende Wirkung der Strafbestimmungen. In der Umweltschutzgesetzgebung werden Fahrlässigkeit und Gehilfenschaft für gewöhnlich unter Strafe gestellt.

Bei Artikel 52 Absatz 3, Fahrlässigkeit, unterlag der Antrag, den die Minderheit Luginbühl nun vertritt, mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Bei Artikel 53 Absatz 1, Gehilfenschaft - ich sage es Ihnen schon, damit wir etwas effizienter sind -, lag das Resultat bei 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen für den Antrag, den die Mehrheit nun vertritt.