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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Auch hier ist zuhanden des Amtlichen Bulletins wichtig: Die Finma und die Schweizerische Nationalbank überwachen die Versicherungen und die Banken in der Schweiz. Zur Präzisierung: Die Pensionskassen wären von der Regelung nicht erfasst.

Dort, wo sich Klimarisiken aufgrund verstärkt auftretender Extremwetterlagen oder als Folge einer verschärften Klimapolitik auf die Werte von Vermögensanlagen auswirken können, sollten diese Risiken als Teil der Markt- und Kreditrisiken bereits heute von der Finma und der Nationalbank erfasst werden. Die Erfassung materieller Risiken ist in den entsprechenden Finanzmarktregulatorien geregelt: Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Ausführungsbestimmungen sowie Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler.

Die regelmässige Überprüfung der Klimawirkung war der Kommissionsmehrheit wichtig. Es ist auch die einzige konkrete Massnahme zur Umsetzung des Zweckartikels, wie es die Frau Bundesrätin schon gesagt hat. Es ist dies im Zweckartikel: Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d zur Umlenkung der Finanzflüsse. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.