Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen ein Bündel an Änderungen im Mineralölsteuergesetz und im Umweltschutzgesetz, um die befristeten Bestimmungen zu erneuerbaren Treibstoffen zu verlängern. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins erkläre ich Ihnen diesen Sachverhalt.
Dieser Kommissionsentscheid verlängert die bis Mitte 2020 befristete Mineralölsteuererleichterung für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe bis Ende 2030. Dazu müssen die im Mineralölsteuergesetz und Umweltschutzgesetz befristeten Artikel wieder neu aufgeführt werden.
Gemäss geltendem Gesetz müssen die Ausfälle bei der Mineralölsteuer ertragsneutral über den Benzinsteuersatz ausgeglichen werden. Weil der biogene Anteil auch beim Dieselöl substanziell zugenommen hat, sollen die Steuerausfälle über eine Höherbesteuerung von Benzin und Dieselöl ausgeglichen werden. Erneuerbare Treibstoffe sollen nach dem Willen des Bundesrates zukünftig ausschliesslich über die CO2-Kompensationspflicht der Importeure fossiler Treibstoffe in Verkehr gebracht werden. Die Treibstoffimporteure sollen mindestens 5 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen mit erneuerbaren Treibstoffen kompensieren, die an die EU-Gesetzgebung angelehnte ökologische Anforderungen erfüllen und weiterhin vorwiegend aus Abfällen und Rückständen stammen sollen.
Der Beschluss der Kommission führt die heutige Förderung auf zwei Schienen, nämlich über die Steuererleichterung und über die CO2-Kompensationspflicht, weiter. Biogene Treibstoffe sind inzwischen die bedeutendsten Kompensationsleistungen der Treibstoffimporteure. Bei einer Verlängerung der Steuererleichterung bis 2030 kommen aber zu den bis Mitte 2020 aufgelaufenen Steuerausfällen von rund 900 Millionen Franken zusätzlich neue Steuerausfälle in der Grössenordnung von mindestens 400 Millionen Franken pro Jahr hinzu. Bis Ende 2030 müssen folglich insgesamt über 5,1 Milliarden Franken ausgeglichen werden, wofür die Mineralölsteuersätze von Benzin und Dieselöl ab Mitte 2020 um 8,4 Rappen pro Liter erhöht werden müssen.
Je nach Umfang der Steuerausfälle könnte der Fall früher eintreten, dass der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds unter die Reserve von 500 Millionen Franken fällt und dadurch eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von 4 Rappen pro Liter ausgelöst wird. Aktuell ist die Finanzierung des NAF noch gesichert. Eine Erhöhung ist frühestens 2024 notwendig, und beim Entwurf des Bundesrates fallen keine neuen Ausfälle bei der Mineralölsteuer an. Die Mehrkosten von erneuerbaren Treibstoffen werden vollständig über den Kompensationsaufschlag an der Tanksäule refinanziert und sind in dem von der Kommission festgelegten Maximum von 10 bzw. 12 Rappen pro Liter enthalten.
Hinzu kommt, dass die parlamentarische Initiative Burkart 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", im vierten Quartal dieses Jahres in unsere Kommission kommt, da ihr - in veränderter Form - im Nationalrat Folge gegeben wurde.
Die meisten Anträge der Kommission zur Mineralölsteuer und zum Umweltschutzgesetz betreffen die Verlängerung der Steuererleichterungen für erneuerbare Treibstoffe. Eine weitere Inhaltsänderung betrifft Artikel 49 Absatz 3 USG: Hier schlägt die Kommission einstimmig vor, die Fördertatbestände bei der Umwelttechnologie auszuweiten. So kann der Bund neu zum Beispiel auch Zertifizierungen von Umweltinnovationen finanziell unterstützen, wodurch heutige Hemmnisse dann abgebaut würden.