Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-09-25
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Ich äussere mich ganz kurz zu einigen Behauptungen, die im Rahmen dieser Diskussion vorgebracht worden sind. Ein Teil der Diskussion wurde ja am 21. September 2016 geführt, dann am 16. Dezember 2016 bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. An sich gehört dieses Thema nicht zur vorliegenden Initiative, aber es sind einige Behauptungen geäussert worden, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Sie werden sicher im Sinn einer Legendenbildung weiterhin aufrechterhalten, aber wenn man das Gegenargument nicht aufführt, dann erweckt man den Eindruck, man gebe den Verfechtern dieser Argumente Recht.
Es wird immer wieder behauptet - wie bereits vor drei Jahren -, wir hätten mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative die Verfassung gebrochen. Ich darf Sie einfach daran erinnern, dass es eine Verfassungsbestimmung gibt, die uns verpflichtet, das Völkerrecht zu beachten. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Bundesgericht an das Völkerrecht gebunden ist und dass wir bereits damals darauf aufmerksam gemacht haben, dass eigentlich Ihre jetzige Begrenzungs- oder Kündigungs-Initiative Ihre einzig korrekte Initiative ist. Sie verlangt nämlich eine Kündigung. Die früheren Initiativen, die Masseneinwanderungs-Initiative und andere, verlangten keine Kündigung, sondern einen Bruch der Verträge. Das konnten und wollten wir uns nicht leisten, und das wollen wir uns hoffentlich auch inskünftig nicht leisten.
Dann hat Herr Thomas Aeschi auch die alte Auffassung wiederholt, dass jüngere Volksabstimmungen den älteren vorgingen. Das ist eben nicht so. Im Bundesstaatsrecht ist es so, dass aufgrund von Volksabstimmungen sich widersprechende Verfassungsbestimmungen harmonisierend ausgelegt werden müssen. Mit einer jüngeren Volksabstimmung und einer Änderung der Verfassung können Sie nicht bisheriges Verfassungsrecht aushebeln. Das mag im Zivilrecht so sein, vielleicht in anderen Rechtsbereichen, aber im Verfassungsrecht ist es eben nicht so.
Dann wurde behauptet, die EU müsse beschliessen, die Guillotine zu betätigen, wenn sie dies wollte. Das ist eben nicht so. Gemäss Artikel 25 Absätze 3 und 4 des Freizügigkeitsabkommens ist die Guillotine eine automatische Folge der Kündigung eines der sieben Abkommen. Dazu braucht es keinen Beschluss. Es bräuchte im Gegenteil einen Beschluss, wenn sich die Guillotine nicht selbst auslösen sollte. Dann müsste man einen neuen Beschluss fassen.
Dann hat Herr Rutz auf diese Studie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich verwiesen. Sie ist uns an der Sitzung vom 15. August 2019 ausgeteilt worden, anstelle einer Anhörung. Dieser Bericht kommt aufgrund der Zahlen, wie sie von Herrn Rutz genannt worden sind, nicht zum Schluss, das Freizügigkeitsabkommen sei negativ für unsere Volkswirtschaft. Die Studie kommt im Gegenteil unter Ziffer 2.2.3 auf Seite 4 zum Schluss, dass empirische Studien bestätigen würden, dass für die Schweiz weder eine Verdrängung noch ein Lohndruck auf Arbeitskräfte mit niedriger Qualifikation im Zuge des Freizügigkeitsabkommens festgestellt werden könne. Diese Studie verschweigt die aus der Zuwanderung folgenden Schwierigkeiten nicht, aber sie zieht keine negative Bilanz des Freizügigkeitsabkommens.
Dann darf ich noch einmal die Fundstellen für die Zahlen, die Frau Bundesrätin Keller-Sutter genannt hat, zitieren. Die Sozialhilfequote finden Sie in der Botschaft des Bundesrates auf Seite 5042 unter der Ziffer 2.3.4. Dort verweist das Bundesamt für Statistik auf die Zahlen von 2016. Genau dieselben Zahlen, nämlich eine Sozialhilfequote von 2,3 Prozent bei[NB]Schweizerinnen und Schweizern und von 3 Prozent für EU-/Efta-Angehörige, finden Sie auch in der Statistik des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2017. Ebenso finden Sie in der Botschaft, auf Seite 5038 unter der Ziffer 2.3.2, die Zahl der Zuwanderer mit Bildungsabschluss auf Tertiärstufe, nämlich 54 Prozent, im Gegensatz zu den 39 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer mit Bildungsabschluss auf Tertiärstufe.
Herr Rösti schliesslich, der letzte Sprecher, hat behauptet, die Bilateralen I seien nicht matchentscheidend. Das mag für ihn zutreffen. Aber sämtliche angehörte Organisationen der Arbeitgeberschaft, der Arbeitnehmerschaft, auch der Kantone, sind offensichtlich nicht dieser Meinung. Ich wiederhole hier, was ich bereits Frau Estermann am ersten Tag unserer Debatte gesagt habe: Jeder Vertrag hat Vor- und Nachteile; es geht um eine Interessenabwägung. Aber offenbar ist man in diesen Verbänden der Meinung, dass das Prinzip, dass die Einwanderung der Wirtschaftsentwicklung folge, richtig sei.
In diesem Sinne und auch nach Anhörung all dieser Organisationen ist Ihre SPK mit 16 zu 8 Stimmen zum Schluss gekommen, diese Initiative sei abzulehnen. Übrigens hat unsere Aussenpolitische Kommission dieselbe Meinung, der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen.
Deswegen bitte ich Sie, sich ebenfalls der Mehrheit der Kommission anzuschliessen.