Würth Benedikt · Ständerat · 2019-09-25
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte ganz kurz spezifisch auch aus der Sicht der Kantone - ich war ja in der Anhörung, das wurde gesagt - einige Bemerkungen machen, aber auch aus einer ersten Erfahrung als Mitglied dieses Rates.
Als Erstes gehe ich darauf ein, wie der Reflex in den Kantonen ausfiel, als dieses Thema auf den Tisch kam. Es ist durchaus so, dass die Kantone - und ich könnte einige Beispiele aufzählen - Erfahrung mit missliebigen Verordnungen des Bundes haben. Der erste Reflex war: Das könnte uns noch helfen. Aber der zweite Reflex bei nochmaligem Überlegen, beim Reflektieren, war eigentlich ganz klar: Dieses Verordnungsveto liegt quer in der Landschaft. Vor allem liegt es quer in der Landschaft, weil wir die Rechtsetzung zu Ende denken müssen, bis zur Rechtsanwendung. Die Qualität des Rechtsstaates hängt ja nicht nur an der Rechtsetzung, sondern auch an der Rechtsanwendung. Zur Rechtsanwendung, zur guten, einheitlichen, korrekten Rechtsanwendung gehört das Verordnungsrecht und gehört eben auch die Anschlussgesetzgebung in den Kantonen. Darum waren wir auch sehr enttäuscht - trotz dieser grossen Arbeit in der Kommission, Kollege Föhn -, dass im Bericht der SPK-NR auf dieses Problem des Vollzugs mit keinem Wort eingegangen wurde. Wir haben hier ein Thema des Vollzugsföderalismus. Kollege Engler hat es ebenfalls ausgeführt. Darum haben die Kantone sehr klar, sehr einheitlich gesagt: Wir sind gegen dieses Verordnungsveto.
Nun, der Gesetzgeber kann letztendlich völlig eigenständig selber definieren, wie breit eine Delegationsnorm oder wie eng eine Regulierung ist. Wir hatten vorhin beim CO2-Gesetz ein schönes Beispiel mit der Flugticketabgabe. Da haben Sie eine sehr breite Delegationsnorm beschlossen. Der Bundesrat hat sehr viel Spielraum bei der Umsetzung. Es gibt andere Beispiele, da beschliesst der Rat, das Parlament, einen sehr engen Korridor. Das ist die Freiheit des Parlamentes, in der Gesetzgebung diesen Rahmen abzustecken, und das ist auch richtig so.
Weiter scheint mir auch zentral zu sein, dass das Motionsrecht beim Bund, auch im Unterschied zu den kantonalen Traditionen, doch sehr extensiv ist. Nach Artikel 120 unseres Parlamentsgesetzes kann man mit einer Motion nicht nur eine Gesetzesänderung initiieren, sondern man kann den Bundesrat auch beauftragen, eine Massnahme zu treffen, mithin auch eine Verordnungsänderung zu initiieren. Wir haben auch dazu verschiedenste, teils hübsche Beispiele. Insofern muss man sagen: Schöpfen wir doch zuerst das Instrumentarium aus, das wir haben, bevor wir ein neues Instrument einsetzen und beschliessen.
Für uns ist aber vor allem auch der Punkt entscheidend, dass das Verordnungsveto, wie es hier nun vorliegt, so konzipiert ist, dass es eben kassatorisch wirkt. Das heisst, im Grunde genommen falliert der ganze Erlass, die ganze Verordnung. Das führt natürlich in der Vorbereitung des Vollzugs, in der Vorbereitung der ganzen Anschlussgesetzgebung tatsächlich zu Problemen in den Kantonen. Das wird zu erheblichen Schwierigkeiten führen, weil letztlich eben jede Verordnung, die beschlossen wird, zu einem Schwebezustand führt. Das wurde auch bereits schon ausgeführt.
Ebenfalls möchte ich nochmals auf einen heiklen Punkt hinweisen, Kollege Engler hat das auch bereits getan: die Differenzierung zwischen gesetzesvertretenden Verordnungen und gesetzesvollziehenden Verordnungen, deren Erlass gemäss Verfassung unmittelbar in die Zuständigkeit des Bundesrates fällt. Auch hier sehen wir ein grosses Konfliktpotenzial, wie diese Abgrenzung in der Praxis dann vollzogen werden soll.
Schlussendlich zum Kanton Solothurn: Natürlich haben wir auch die Erfahrungen des Kantons Solothurn etwas ausgewertet und natürlich auch mit der Regierung des Kantons Solothurn gesprochen. Wir haben das auch einmal statistisch untersucht. Zwischen 1998 und April 2019 wurden im Kanton Solothurn 1115 Verordnungen erlassen. Gegen 77 ist das Veto eingereicht worden, also gegen rund 7 Prozent. Dazu kann man sagen: Gut, das ist eigentlich nicht so dramatisch. Auf Bundesebene stellen wir aber fest, dass wir jährlich 250 Verordnungen haben. Wenn man das jetzt umlegen würde, dann wären es also doch immerhin fast 35 Verordnungen pro Jahr, gegen die das Veto eingereicht würde.
Aber viel wichtiger ist eigentlich die Überlegung, dass die kantonale Politik doch sehr viel beschaulicher ist als die Bundespolitik, das darf ich wohl so sagen. Sie ist auch weniger kontrovers als die Bundespolitik. So ist die Prognose, dass das Verordnungsveto auf Bundesebene häufiger eingesetzt würde als auf kantonaler Ebene oder konkret auf Solothurner Ebene, wohl richtig.
Es wurde gesagt, speziell auch von Kollege Föhn, das Verordnungsveto habe eine präventive Wirkung. Auch das haben wir im Falle des Kantons Solothurn untersucht. Dort wird uns gesagt, dass seit Einführung des Verordnungsvetos - und das ist ja eigentlich auch logisch und naheliegend - die Gesetzentwürfe umfangreicher und detaillierter geworden sind, um eben kein Verordnungsveto zu provozieren. Wollen wir das in einer Zeit, in der wir vom schlanken Staat und von einfacher, klarer Gesetzgebung reden? Wollen wir, dass die präventive Wirkung dazu führt, dass wir detailliertere Gesetze haben, um eben Verordnungsvetos zu vermeiden? Das will man ja schlussendlich nicht. [PAGE 947]
Zum Schluss: Ich bitte Sie, hier nicht einzutreten. Auch wenn natürlich die Arbeit gross ist - Kollege Jositsch hat es gesagt -, muss man am Schluss der Übung Bilanz ziehen und sich folgende Fragen überlegen: Macht es Sinn, bringt es unser Land vorwärts, bringt es unsere Institutionen vorwärts, ist es ein Fortschritt? Ich meine klar nein. Darum ist es richtig, wenn wir hier dem Antrag unserer Kommission folgen und Nichteintreten beschliessen.