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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-09-25

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 18.432, "Vorstösse verbindlich behandeln", verlangt eine Änderung des Parlamentsgesetzes, wonach zur Behandlung von Motionen und Postulaten eine Behandlungsfrist eingeführt werden soll, ähnlich wie bei parlamentarischen Initiativen. Der Initiant will verhindern, dass Motionen und Postulate nach zwei Jahren unbehandelt abgeschrieben werden. Allerdings soll keine Beschränkung der Anzahl Vorstösse pro Ratsmitglied eingeführt werden. Zur Erreichung des Ziels kann laut dem Initianten zum Beispiel das Büro verpflichtet werden, ältere Vorstösse prioritär zu behandeln.

Die SPK-NR hat die Initiative am 28. Juni vorberaten und empfiehlt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.

Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn ein Vorstoss nach zwei Jahren im Rat unbehandelt entsorgt wird. Allerdings hat sich die Menge dieser unbehandelt abgeschriebenen Vorstösse über den Lauf der Jahre und auch dank verschiedener Neuerungen im Parlamentsgesetz erheblich verkleinert. Wurden in der 48. Legislaturperiode noch 32 Prozent der eingereichten Vorstösse abgeschrieben, weil sie nicht behandelt worden waren, lag dieser Anteil in der 49. Legislaturperiode noch bei 22,5 Prozent und in der 50. Legislaturperiode - Stand zur Zeit der Beratung dieser parlamentarischen Initiative, nämlich im Juni 2019 - noch bei 16 Prozent.

Einer der Gründe hierfür war die Einführung einer Bestimmung im Geschäftsreglement des Nationalrates im Jahr 2008, wonach in jeder ordentlichen Session während mindestens acht Stunden parlamentarische Initiativen vorgeprüft und Vorstösse behandelt werden müssen. Kann die Beratungszeit ausnahmsweise nicht erreicht werden, so wird sie in der nächsten Session entsprechend verlängert.

Mit derselben Parlamentsreform wurde zudem ein neuer Artikel 28a in das Geschäftsreglement des Nationalrates aufgenommen, wonach Motionen und Postulate von Kommissionen im Rat privilegiert zu behandeln sind, indem sie spätestens in der zweiten ordentlichen Session nach der Stellungnahme des Bundesrates abschliessend behandelt werden müssen. Wenn ein Ratsmitglied somit möglichst rasch dem Bundesrat einen Auftrag erteilen will und mit seinem Anliegen mehrheitsfähig ist, dann steht ihm ein effizienter Weg offen, indem es in der zuständigen Kommission einen Antrag stellt.

Zudem ist festzuhalten, dass der Bundesrat zu jedem eingereichten Vorstoss in der Regel bis zur nächsten Session eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Auch wenn also ein Anliegen nicht mehrheitsfähig ist und als Vorstoss eines einzelnen Ratsmitgliedes eingereicht wird, kann dadurch immerhin eine Stellungnahme der Regierung erreicht werden. Fällt ein unbehandelter Vorstoss der Zweijahresfrist zum Opfer und ist das Anliegen nach zwei Jahren immer noch aktuell, steht es dem Ratsmitglied selbstverständlich frei, die Motion oder das Postulat noch einmal zu deponieren.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es auch in der Verantwortung der Ratsmitglieder liegt, wie viele Ideen und Anliegen als parlamentarische Vorstösse deponiert werden sollen oder ob einfache Auskünfte effektiver mittels eines Kontakts in der Verwaltung erlangt werden können. Wir sollten mit parlamentarischen Vorstössen deshalb sparsam und eigenverantwortlich umgehen und unseren Ratsbetrieb nicht weiter verreglementieren und verbürokratisieren. Gerade nach der vorherigen, nichttraktandierten "Fragestunde" mit Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter kann man sich durchaus die Frage der Effizienz einer solchen "Fragestunde" für unseren Ratsbetrieb stellen.

Jedenfalls bittet Sie die Mehrheit der SPK-NR, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.