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Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-09-25

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Herr Präsident, erlauben Sie mir als zweitem Solothurner Standesvertreter noch zwei, drei Erinnerungen. Meine Erinnerung reicht etwas weiter zurück als die meines Standeskollegen, und zwar nicht, weil ich wesentlich älter bin, sondern weil ich früher im Geschäft war. Ich war damals Präsident der Finanzkommission des Kantonsrates. Der Kanton Solothurn musste aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides sämtliche Steuerveranlagungen - es ging um Ehepaarbesteuerung - rückwirkend auf fünf Jahre neu veranlagen, es war also ein administratives Desaster.

Ein paar Jahre später ging es um die Festlegung des Steuerwerts der Liegenschaften, der dann zum Eigenmietwert führte. Dazu gab es auch Bundesgerichtsentscheide. Da war klar, im Kanton Solothurn lagen wir zu tief. Da nahm die Regierung eine Verordnungsänderung vor, damit wir wieder bundesgerichtskonform besteuern würden. Logisch, dass natürlich - das bietet sich als sehr populäres, um nicht zu sagen populistisches Veto an - mehr als die Hälfte des Kantonsrates dieses Veto unterschrieb. Es gab dann Krisensitzungen im Büro des Finanzdirektors. Ich war damals eben als Finanzkommissionspräsident dabei, es waren die Fraktionspräsidenten dabei. Der Finanzdirektor beschwor uns. Er sagte uns, wenn wir diesem Veto zustimmen würden, dann hätten wir genau das gleiche Desaster mit der Liegenschaftsbesteuerung auf fünf Jahre zurück, wenn jemand klage. Und selbstverständlich hätte jemand geklagt. Ich habe also eine traumatische Erinnerung an dieses Verordnungsveto.

Dann gab es ein Verordnungsveto zur Hundeleinenpflicht im Wald. Da muss ich Ihnen sagen, da hat mein Standeskollege natürlich einen anderen Fokus: Er ist Schnitzelbänkler. Dieses Verordnungsveto im Zusammenhang mit der Hundeleinenpflicht war wirklich ein Fasnachtsthema. Ansonsten hat es eigentlich unsere Institutionen der Lächerlichkeit preisgegeben. Zwischen läppisch und lustig liegt ja häufig eine schwimmende Grenze. Dass er als Schnitzelbänkler das toll findet, dafür habe ich Verständnis. Ich als einer, der Respekt vor unseren Institutionen hat, habe mich ein bisschen für das Niveau der Auseinandersetzung geschämt.

Deshalb bin ich dezidiert gegen dieses Verordnungsveto. Es verlangsamt die Prozesse, und es schafft sehr viel Leerlauf. Wenn mein Kollege gesagt hat, es verhindere das Abheben vonseiten der Regierung und der Verwaltung, mag das sein. Aber es ermöglicht insbesondere, dass die Kantonsrätinnen und Kantonsräte abheben, und das ist nicht wesentlich besser, als wenn die Regierung dies tut.