Kälin Irène · Nationalrat · 2019-09-25
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Wir Schweizerinnen und Schweizer schreiben den Tierschutz gross - zu Recht. Trotzdem hat auch unsere Tierschutzgesetzgebung einige Lücken und Tücken, die dem Tierwohl entgegenstehen und die Würde des Tieres geringachten. Eine grosse Tücke sind Tierversuche. Wie viel Leid dürfen wir Tieren für wie viel Nutzen zufügen? Gibt es Grenzen? Und wenn ja, wo liegen diese? Tierversuche sind immer mit einem grossen Dilemma verbunden. Indem Menschen Tiere leiden lassen, hoffen wir, Erkenntnisse zu gewinnen, um Krankheiten zu heilen. So bedeuten Tierversuche immer eine ethisch heikle Güterabwägung, denn der potenziell zu gewinnende Nutzen für die Gesundheit der Menschheit muss das Leid der Tiere rechtfertigen können.
Dies gilt für alle Tierversuche, aber ganz besonders für schwerbelastende Tierversuche, welche für die Versuchstiere besonders viel Leid und Stress bedeuten. Genau mit diesem Leid und Stress geht ein doppeltes Problem einher: Ethisch sind diese Versuche, wenn sie überhaupt zu rechtfertigen sind, nur dann vertretbar, wenn der Erkenntnisgewinn besonders gross ist. Leider ist aber das Gegenteil der Fall, denn die aus schwerbelastenden Tierversuchen gewonnenen Erkenntnisse sind nur von zweifelhaftem Nutzen, gerade weil die Tiere in den Versuchen derart leiden müssen.
Damit hält die Kategorie der schwerbelastenden Tierversuche der ethischen Güterabwägung in keiner Weise stand. Extra viel Leid für extra wenig Erkenntnis - das steht in keinem Verhältnis.
Ein Verbot dieser schwerbelastenden Tierversuche ist mehr als angezeigt. Das sehen auch die Schweizerinnen und Schweizer so. Neuere repräsentative Umfragen zu Tierversuchen von Interpharma und dem Schweizer Tierschutz aus den Jahren 2014 und 2017 zeigen deutlich, dass die Bevölkerung gegenüber Tierversuchen skeptisch eingestellt ist. 66 Prozent der Befragten halten belastende Tierversuche für ethisch nicht vertretbar - zu Recht!
Kommt hinzu, dass wir einen gesetzlichen Auftrag haben, dass die Zahl der Tierversuche, vor allem der belastenden, abnehmen soll. Die Zahl der belastenden Tierversuche nahm aber in den letzten fünf Jahren zu. 2,8 Prozent der Tierversuche fallen unter diese Kategorie. 2,8 Prozent tönt nach wenig. Im Jahre 2017 verbargen sich aber hinter diesen 2,8 Prozent 17[NB]326 Tiere.
Ein paar Beispiele für solche Versuche: schwere Verbrennungen, Konvulsionsversuche mit Elektroschocks oder krampfauslösenden Substanzen, tagelange Immobilisation von Hunden in Hängegurten. Das tönt schrecklich, das ist schrecklich, das gehört verboten!
Ich lade Sie ganz herzlich ein, heute eine Lücke im Tierschutzgesetz zu schliessen und der parlamentarischen Initiative Graf Maya Folge zu geben.