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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-09-26

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Aktuell gilt im Gesundheitswesen: Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Behandlungskosten und die Krankenkasse die verbleibenden maximal 45 Prozent. Erfolgt aber der Eingriff ambulant, so gehen die Kosten vollständig zulasten der Krankenkasse und damit zulasten der Prämienzahlenden.

Diese Aufteilung, diese unterschiedliche Handhabung, führt zu Fehlanreizen: Anstatt eine ambulante Behandlung zu favorisieren, die in der Regel günstiger ist, haben die Krankenkassen einen Anreiz, die Behandlung stationär durchführen zu lassen, damit der Kanton mitbezahlt. Andererseits haben die Kantone mit der Strategie "Ambulant vor stationär" und den entsprechenden Behandlungslisten einseitig die Staatskasse und somit die Steuerzahler entlastet. Unterschiedliche finanzielle Interessen behindern zudem eine sachgerechte Tarifierung. Auch eine über die gesamte Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende, da integrierte Versorgung im Gesundheitswesen wird durch die heutige Finanzierung erschwert.

Die SGK legte im Entwurf, der in die Vernehmlassung ging, folgende Eckwerte fest: Der Kanton soll für seine Einwohner künftig einen fixen Anteil übernehmen, unabhängig davon, ob die Behandlung stationär oder ambulant durchgeführt wird - das ist eben die einheitliche Finanzierung. An die Kosten, die den Krankenkassen nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt verbleiben, sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent leisten. Sie haben es von der Kommissionssprecherin gehört: Dieser Prozentsatz entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 oder rund 7,5 Milliarden Franken. Der Satz muss aber überprüft und konkret festgesetzt werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Aufgrund der zahlreichen und divergierenden Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat die Kommission den Entwurf in mehreren Punkten angepasst. Efas soll nur zusammen mit der Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern, der Vorlage 18.047, in Kraft treten. So erhalten die Kantone die Möglichkeit, den ambulanten Bereich stärker zu steuern - wie sie es fordern. Der Bundesrat soll den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung beantragen, sobald ausreichende Grundlagen vorliegen. Auch das ist eine zentrale Forderung der GDK.

Die parlamentarische Initiative Humbel wurde im Jahr 2009 eingereicht. Nach zehn Jahren liegt nun endlich eine Vorlage vor. Wir haben in der Subkommission mit neun Sitzungen extrem viel Zeit mit Anhörungen und Gutachten verbracht. Insbesondere wurde versucht, die Gesundheitsdirektoren ins Boot zu holen. Nach anfänglich absoluter Ablehnung ist das jetzt partiell gelungen. Die Gesundheitsdirektoren unterstützen die Vorlage, haben aber noch Vorbehalte.

Wir Grünliberalen unterstützen, was die Berechnung des Kantonsanteils betrifft, den Ansatz, den Kantonsbeitrag als Pauschalbetrag pro versicherte Person auf die einzelnen Versicherer aufzuteilen. Dieses Modell vergrössert den Anreiz für die Versicherer, innovativ zu sein und Kosten zu sparen. Bei einer Berechnung aufgrund der effektiven Kosten fehlt dieser Anreiz. Das wird die einzige Minderheit sein, welche wir, die grünliberale Fraktion, in der Beratung unterstützen werden.

Es handelt sich um eine sehr wichtige Vorlage. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten. Ich verzichte bei der Detailberatung auf Voten zu den technischen Fragestellungen.