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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-26

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Wir stehen hier vor einer Weichenstellung, auch was die Bedeutung des Ständerates bei wichtigen Geschäften betrifft. Wir haben es ja jetzt wiederholt bewiesen: Der Ständerat war in dieser Legislatur immer wieder die Kammer, die für überlegte Entscheide gesorgt hat, die Kammer, die nicht Schnellschüsse abgegeben hat, sondern die Kammer, die Fehlentscheide aus dem Nationalrat korrigiert hat.

Hier haben wir einen solchen Fehlentscheid des Nationalrates. Es war ein Einzelantrag, der mit knappstem Mehr durchgekommen ist, wonach dieser neue Abzug einzuführen ist - ohne jede Vernehmlassung, abseits von den regulären Verfahren. In dieser Ausgangslage ist es Aufgabe des Ständerates, einen kühlen Kopf zu bewahren und der Rolle der Chambre de Réflexion gerecht zu werden.

Sozialpolitisch ist das, was hier vorgesehen ist, skandalös. Das wurde bereits gesagt. Es ist eine Steuersenkungsvorlage für die reichsten Familien, für die hohen und höchsten Einkommen, für die höchsten 15 Prozent der Einkommen. Worunter leiden die Familien in diesem Lande? Die Familien leiden in erster Linie unter den hohen Krankenkassenprämien, die sich im Extremfall auf bis zu 20 Prozent des Einkommens belaufen können. Zum Vergleich: Wenn man die 350 Millionen Franken, die hier jetzt für die hohen und höchsten Einkommen eingesetzt werden sollen, auf die Krankenkassenprämien umlegen würde, könnten die Prämienverbilligungen - bei einem Volumen im Jahr 2018 von 2,7 Milliarden Franken vonseiten des Bundes - um 13 Prozent erhöht werden; mit dem gleichen Betrag! Das wären Beiträge, die den Familien mit unteren und mittleren Einkommen - also der breiten Mehrheit der Bevölkerung - zugutekämen, während hier nun einfach die Reichen begünstigt werden sollen.

Vor allem zum Verfahren: Wir haben ja hier im Ständerat neu auch einen Kantonsvertreter im Amt, sogar den Präsidenten der KdK. Es ist so: Die Finanzdirektorenkonferenz hat uns, die Kommission, ausdrücklich gebeten, auf diesen Schnellschuss, auf diesen Hüftschuss zu verzichten; nicht nur wegen der falschen Wirkung im Ziel, sondern auch, weil hier eben die Prozeduren durch den Ständerat bzw. durch den Nationalrat verletzt werden, wenn dieser Abzug eingeführt wird. Ein Schreiben vom 18. April 2019 ruft in aller Deutlichkeit dazu auf, auf diesen Abzug, auf diesen Schnellschuss zu verzichten.

Ich muss Sie in dieser Ausgangslage doch dringend ersuchen, das jetzt nicht einfach, getrieben durch Überlegungen vor den Wahlen, noch schnell durchzuwinken, sondern hier eine kurze Reflexionsphase einzuschalten, damit dieser Unsinn hier nicht zum Gesetz wird. Es ist ja auch absehbar, dass am Schluss dann eine Volksabstimmung darüber befinden muss. Aber die Verteilungswirkung ist falsch, die Prozedur ist falsch; ein solches Vorgehen geht nicht.