Würth Benedikt · Ständerat · 2019-09-26
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Es wurde jetzt verschiedentlich gesagt, dass sich die Finanzdirektorenkonferenz materiell gegen die Erhöhung der Kinderabzüge gestellt hat. Ich möchte doch präzisierend anmerken, dass sich die Hauptkritik gegen das Verfahren richtet, dass man über einen Einzelantrag ohne ordentliches Vernehmlassungsverfahren diese Korrektur beschliessen will. Das ist die Kritik. Sie ist weniger inhaltlicher Natur. Es würde auch wenig Sinn machen, denn schauen Sie die Kinderabzüge in den Kantonen an: Sie sind in aller Regel höher als das, was der Bund heute im Gesetz vorsieht.
Gemäss unserer Bundesverfassung sollten wir ja eigentlich auch eine gewisse Harmonisierung anstreben. Hier haben wir sie nicht. Das muss ich doch rein sachlich anmerken.
Die Kantone haben in ihrem Schreiben von Anfang April auch den Hinweis gemacht, dass man eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der Ehegatten- und Familienbesteuerung machen soll. Damals gingen wir davon aus, dass eine Reform kommt. Nach den Beratungen in dieser Session muss man davon ausgehen, dass diese Reform noch lange nicht kommt. Wir haben auch den Hinweis gemacht, man sollte die mögliche Reform der Eigenmietwertbesteuerung mit einbeziehen. Nach meiner Einschätzung wird auch diese Reform - und das ist eigentlich auch kein Schaden, nach meiner persönlichen Beurteilung - noch lange nicht kommen. Insofern muss ich doch nochmals deutlich machen: Es war primär eine Kritik gegenüber dem Verfahren, mit dem Verweis auf diese anhängigen Geschäfte, die jetzt eben, wie erwähnt, mehr oder weniger auf die lange Bank geschoben wurden.
Noch ein Satz zur Frage der Wirkung dieses Abzuges: Natürlich gibt es im Recht der direkten Bundessteuer eine relativ starke Progression. Es ist eine politische Ermessensfrage, wie man die verteilungspolitischen Effekte gewichten will. Aber was man immerhin dem Kinderabzug zugutehalten muss, ist, dass er eine Wirkung entfaltet, die doch gezielt bei den Kindern ansetzt. Die Wirkung ist auch limitiert. Auch der Reiche oder der Superreiche hat logischerweise bei einer Deckelung von 10[NB]000 Franken nicht eine völlig unbeschränkte Entlastung. Sie wirkt auch bei allen Kindern, unabhängig von Patchworkfamilie, traditioneller Familie usw. Und dass die Kinderkosten und die Belastungen gerade auch für den Mittelstand in den letzten Jahren angestiegen sind, ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Vor diesem Hintergrund werde ich persönlich dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Die Erhöhung der Kinderabzüge kann man machen; einfach im Lichte der Entwicklung, die wir in dieser Session gemacht haben. Ich bin sehr enttäuscht, dass der Rat einmal mehr im Bereich der Ehegatten- und Familienbesteuerung keine Reformschritte unternommen hat. Umso mehr kann man nun dem Beschluss des Nationalrates folgen.