Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-26
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-26
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter für seine umfassende Darlegung der Ausgangslage.
Der Bundesrat lehnt die Motion ebenfalls ab. Sie wurde einfach von der Zeit etwas überholt. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt, eine Gesetzesvorlage in dieser Hinsicht zu erarbeiten. Es geht hier um das Geldwäschereigesetz. Bereits am 26. Juni 2019 wurde die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes verabschiedet. Darin ist zum Vereinsrecht vorgesehen, dass sich Vereine mit erhöhtem Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Ein derartiges Risiko liegt insbesondere dann vor, wenn Vereine Vermögenswerte im Ausland entgegennehmen oder im Ausland verteilen. Durch eine Registrierung dieser Vereine erhalten Dritte Auskünfte über das Bestehen, den Zweck und die Organe der Vereine sowie über deren Vertretungsberechtigte. Des Weiteren sollen im Handelsregister eingetragene Vereine zur Führung einer Mitgliederliste verpflichtet werden. Das Obligationenrecht verlangt dies heute schon für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Ich gehe davon aus, dass das Parlament sich voraussichtlich noch im zweiten Halbjahr bzw. im vierten Quartal 2019 mit diesen Massnahmen befassen wird. Sie haben also die Möglichkeit, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Das Inkrafttreten wäre frühestens 2021 zu erwarten. Beide Massnahmen, die ich jetzt erwähnt habe, tragen dem in der Motion formulierten Anliegen Rechnung.[GZ]
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.