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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-09-26

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Sie sehen, dass die Mehrheit Ihnen hier unter Ziffer IV beantragt, Folgendes ins Gesetz aufzunehmen: "Dieses Gesetz tritt nur zusammen mit der Änderung vom ... des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) in Kraft." Eigentlich ist diese Regelung obsolet, denn es geht ja um die Regelung, welche in der Änderung [PAGE 1897] des KVG zur Zulassung von Leistungserbringern steht, nämlich dass jene Änderung nur dann in Kraft treten kann, wenn das Gesetz, welches wir heute beraten, in Kraft tritt.

Hier in diesem Geschäft ist meines Erachtens diese Regelung also obsolet, aber beim anderen Geschäft, zu welchem die Schlussabstimmung voraussichtlich im Dezember, in der Wintersession, stattfinden wird, dort ist sie wichtig und zwingend. Weil wir hier in der Minderheit sind, werde ich diesen Antrag jetzt zurückziehen, aber staatspolitisch sind diese Verknüpfungen grundsätzlich falsch.[GZ]

Ich ziehe meine Minderheit zurück.