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preparatory:AB 253356

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Nein, das finde ich verfassungsrechtlich gar nicht problematisch. Ich übernehme mit einer hohen Wahlfranchise Eigenverantwortung. Heute ist es so, dass vor allem jüngere Personen und Personen, die nur ambulante Leistungen beziehen müssen, Wahlfranchisen haben. Sie bezahlen heute mit der hohen Wahlfranchise ihre Leistungen in der Regel selber. Neu wäre es dann so: Wenn ich eine Wahlfranchise habe und nur ambulante Leistungen beziehen muss, müsste der Kanton neu bezahlen, auch wenn die Krankenversicherung nichts bezahlt. Das wäre nicht einmal nur bei hohen Wahlfranchisen so. Ich nehme das Beispiel mit der Grundfranchise von 300 Franken: Wenn ich eine Arztrechnung von 200 Franken habe, bezahle ich sie selber. Nach Ihrem Prinzip, nach dem Bruttoprinzip, müsste der Kanton in diesem Fall 50 Franken bezahlen. Ich denke, auch aus verfassungsrechtlichen Überlegungen, dass es problematisch ist, wenn der Kanton etwas bezahlen muss, obwohl die Versicherung nichts bezahlt.

Die Franchisen sind im KVG geregelt. Ich habe eine Grundfranchise, kann aber mit einer höheren Wahlfranchise Eigenverantwortung übernehmen. Ich wiederhole: Diese Eigenverantwortung kann nicht an den Kanton delegiert und kann nicht durch den Kanton rückversichert werden. Das würde durch das Bruttoprinzip gemacht.