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preparatory:AB 253375

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Geschätzte Kollegin, ich erinnere mich an die Diskussion zur Spitalfinanzierung: Da hatten wir die gleiche Diskussion und den gleichen Graben, weil die Linke Vertragsspitäler nicht wollte. Sie wollten nur Listenspitäler, aber keine Vertragsspitäler. Sie wollten also nicht, dass 45 Prozent der stationären Kosten, wie es heute ist, den Vertragsspitälern aus der OKP zurückerstattet werden. Vielmehr wollten Sie ein rein staatlich gesteuertes Spitalwesen. Die Mehrheit in beiden Räten hat damals entschieden, im kleinen Rahmen auch noch ein privates Gesundheitswesen zuzulassen, die Kantone aber finanziell zu verschonen.

Aus der OKP sollte bei Vertragsspitälern der gleiche Beitrag bezahlt werden wie bei Listenspitälern, weil privatversicherte Personen auch obligatorisch versichert sind. Da wir nun entschieden haben, den Versichereranteil neu von 45 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen, ist es einfach die logische Konsequenz, dass es für alle Spitäler gilt. Wenn man bei Vertragsspitälern 45 Prozent weiterführen würde, wäre das relativ willkürlich.

Was Sie übersehen, ist, dass heute Vertragsspitäler auch ambulante Leistungen erbringen. Und im ambulanten Bereich bezahlen die Krankenversicherer heute auch bei diesen Kliniken 100 Prozent. Künftig werden auch die ambulanten Leistungen einen Kantonsanteil erhalten. Der Kantonsanteil fliesst den Vertragsspitälern aber nicht zu. Gerade durch die Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich gibt es ein Wachstum im ambulanten Bereich. Die Kantone bezahlen 25 Prozent der Leistungen nur dann, wenn es sich um ein Spital auf der Spitalliste handelt. Bei Vertragsspitälern müssen diese 25 Prozent also durch eine Zusatzversicherung abgegolten werden.