Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-09-26
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Mit dieser Motion stellen wir sicher, dass das bestehende Werbeverbot für Säuglingsmilch nicht umgangen werden kann. Die Motion verlangt, dass die Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrung auf Folgenahrung bis zum Alter von 12 Monaten ausgedehnt werden. Zur Klärung der Begriffe: Anfangsnahrung kann während des gesamten ersten Lebensjahres gegeben werden. Folgenahrung kann, muss aber nicht nach sechs Monaten gegeben werden. Beide sind Muttermilchersatzpräparate.
In der Mitte des letzten Jahrhunderts beeinflusste die aggressive Werbung für industriell gefertigte Säuglingsmilch weltweit die Mütter und Eltern. Kinder wurden nicht mehr gestillt, weil durch die Werbung suggeriert wurde, Flaschenmilch sei besser. Vor diesem Hintergrund hat die WHO 1981 einen internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzpräparaten verabschiedet und die Mitgliedstaaten aufgefordert, diesen in geeigneter Weise umzusetzen. 2008 hat die Schweiz die WHO-Vorgabe mit der Aufnahme des Werbeverbots ins Gesetz nur teilweise umgesetzt. Verboten wurde Werbung für Säuglingsanfangsnahrung, nicht aber Werbung [PAGE 1905] für Folgenahrung. Weil die Verpackung von Anfangs- und von Folgenahrung fast identisch ist, wird mit der erlaubten Werbung für Folgenahrung immer auch nichterlaubte Werbung für Anfangsnahrung gemacht. Das Werbeverbot für Anfangsnahrung wird umgangen.
In der Motion geht es nur darum, diese Umgehung zu verhindern. Es geht nicht darum, den Eltern vorzuschreiben, wie sie ihr Kind ernähren. Eltern entscheiden, wie sie das tun möchten. Es geht einerseits darum, dass das bestehende Gesetz nicht umgangen wird, und andererseits darum, die WHO-Vorgaben zu einem weiteren Teil umzusetzen. Die WHO fordert ein Werbeverbot für alle Kindernahrungsmittel für Kinder bis 36 Monate. Die vorliegende Motion beinhaltet nur ein Werbeverbot für Säuglingsmilch für Kinder bis 12 Monate. Auch mit dem erweiterten Werbeverbot ist die Forderung der WHO noch nicht umgesetzt.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, Folgenahrung müsse sich gemäss Verordnung in der Kennzeichnung deutlich von Säuglingsanfangsnahrung unterscheiden. Das BLV bemüht sich zusammen mit den Kantonen darum, dass die Anforderungen umgesetzt werden. Ich anerkenne diese Bemühungen, bedanke mich dafür und ziehe deshalb die Motion zurück.