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Wehrli Laurent · Nationalrat · 2019-09-26

Wehrli Laurent · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 2. September 2019 die Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Efta-Staaten - zu denen auch die Schweiz gehört - und Indonesien beraten. An ihrer vorgängigen Sitzung vom 12. August hatte die Kommission für dieses Thema Sachverständige aus wirtschaftlichen, universitären [PAGE 1911] und humanitären Kreisen sowie aus dem Bereich Umweltschutz angehört.

Das Volumen des Handels zwischen der Schweiz und Indonesien belief sich 2018 - Edelmetalle ausgeschlossen - auf rund 140 Millionen Franken und weist laut Bundesrat ein erhebliches Wachstumspotenzial auf. Mit 265 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist Indonesien das grösste Land Südostasiens. Seit mehreren Jahren verzeichnet es ein stabiles Wirtschaftswachstum von rund 5 Prozent pro Jahr. Dank dem vorliegenden Abkommen würde die Efta und damit auch die Schweiz zur wichtigsten Freihandelspartnerin dieses grossen Landes.

Indonesien verpflichtet sich zum ersten Mal im Rahmen eines Freihandelsabkommens zur Einhaltung verschiedener Handels- und Nachhaltigkeitsstandards. So entspricht die Regelung, die zum wichtigen Thema Palmöl gefunden wurde, voll und ganz dem Anliegen der von der APK-SR eingereichten Motion 18.3717 - sowohl in Bezug auf die Wahrung der Interessen der Schweizer Landwirtschaft als auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards durch Indonesien bei der Produktion von Palmöl.

Das Abkommen zielt ferner darauf ab, den Zugang zum Markt des jeweils anderen zu verbessern und die Rechtssicherheit für die Schweizer Unternehmen zu erhöhen, namentlich im Bereich des geistigen Eigentums. Es sieht Kontroll- und Begleitmassnahmen vor, z. B., was die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards angeht, die für die Festlegung der Zollpräferenzen ausschlaggebend sind.

Vor diesem Hintergrund hat die APK-NR ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Sie beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Abkommen, so wie es Ihnen vorliegt, zu genehmigen.

Die Kommissionsminderheit begrüsst zwar den Teil des Abkommens zur nachhaltigen Entwicklung, sieht aber nicht gewährleistet, dass bei den importierten Produkten die Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, der verlangte, die Zuständigkeiten und Verfahren zur Umsetzung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsbestimmungen in einer Verordnung zu regeln. Die Kommissionsmehrheit ist demgegenüber der Auffassung, dass dieses Abkommen, so wie es von den anderen Efta-Staaten - unter anderem Norwegen - genehmigt wurde, bereits geeignete Massnahmen für diese Kontrolle vorsieht und die üblichen Verfahren, mit denen der Bundesrat das Parlament über die Befolgung der internationalen Wirtschaftsabkommen informiert, ausreichend sind.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission, wie bereits erwähnt, mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieses Wirtschaftsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Indonesien zu genehmigen.