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Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-26

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Hier haben wir noch den letzten Minderheitsantrag zu Artikel 31, "Ausführungsbestimmungen des Bundesrates". Die Mehrheit setzte sich in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen durch.

Die international anerkannten Normen, von denen hier die Rede ist, existieren in der Verordnung seit 2004. Sie sind also bereits umgesetzt, und was noch entscheidender ist, sie sind für die Tabakindustrie von zentraler Bedeutung, werden doch 75 Prozent der Produktion exportiert, was eine gute Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erfordert. Wir schaffen mit dieser Ausführungsbestimmung also nichts Neues.

Die Minderheit, deren Sprecher sich noch zu Wort melden wird, fand, dass die verfassungsmässige Kompetenz des Parlamentes, zu legiferieren und völkerrechtliche Verträge abzuschliessen, mit diesem Artikel ignoriert wird. Dies ist natürlich aus Sicht der Mehrheit nicht der Fall. Wo es um Staatsverträge geht, ist die Kompetenz des Parlamentes jederzeit gewahrt.

Hier haben wir es mit der Weltgesundheitsorganisation zu tun. Sie ist die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen und hat ihren Sitz in Genf. Die Schweiz hat als Mitglied der WHO ein Interesse daran, international anerkannte Richtlinien, Empfehlungen und Normen zu berücksichtigen. Dies entspricht ganz normalen Regeln der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus. Darum und nur darum geht es. Unsere Kommission hat übrigens ihre Mehrheitsentscheide alle darauf aufgebaut, die Minimalanforderungen der WHO-Tabakkonvention erfüllen zu können; auch das ist international.

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Wenn Sie der Minderheit zustimmen und Absatz 1 streichen, wird es aus Sicht der Mehrheit früher oder später Probleme für die Tabakindustrie geben, geht es hier doch um die Umsetzung international anerkannter Normen.