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Ehrler Melchior · Nationalrat · 2002-09-25

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Es geht hier eigentlich um zwei Fragen. Die eine Frage ist die folgende: Wollen Sie einen solchen Tabakpräventionsfonds schaffen? Wenn Sie das wollen, dann haben Sie die Frage zu beantworten, ob Sie den Sport in diese Prävention einbeziehen wollen. Die andere Frage ist - eventualiter - die, ob Sie dem Antrag Guisan folgen und einen Zuschlag zur Tabaksteuer erheben wollen, damit Sie dann gewisse Sachen im Gesundheitsbereich finanzieren können.

In der Kommission haben wir nur den Antrag diskutiert, einen Fonds für die Tabakprävention einzuführen. Ich kann im Namen der Kommission auch nur zu diesem Punkt Stellung nehmen. Die Kommission beantragt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar wurden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Es gibt Gutachten seitens des Bundesamtes für Justiz; es gibt ein Gutachten, das im Auftrag der Fachstelle für Gesundheitspolitik erstellt wurde. Hier gibt es einfach unterschiedliche Auffassungen. Das private Gutachten kommt zum Schluss, dass man dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz nicht zwingend folgen müsse. Hier können Sie werten, wie Sie wollen. Die Mehrheit ist zum Schluss gekommen, dass die verfassungsrechtliche Grundlage hier nicht genügt.

Was in der Kommission aber auch klar war: Man hat sich zur Prävention generell positiv geäussert. Wenn dieser Fonds hier nicht durchkommt, wird man ja dann bei der Budgetberatung sehen, wer den Tatbeweis bezüglich Präventionsfinanzierung tatsächlich antritt. Jene, die gegen den Fonds sind - es gibt solche -, sind ganz klar der Meinung, dass für die Prävention genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen und dass dies über den ordentlichen Weg passieren soll.

Zwei, drei persönliche Bemerkungen zu den Anträgen Bezzola und Guisan. Zum Antrag Bezzola: Persönlich bin ich davon überzeugt, dass der Sport eine sehr gute Präventionswirkung hat - das als Feststellung.

Zum Antrag Guisan: Ich denke, dass Herr Bundespräsident Villiger dies noch etwas näher ausführen wird. Es gibt hier zwei Problemkreise. Der eine ist die Frage der Verfassungsmässigkeit. Es ist so, dass die Erträge der Tabaksteuer für die AHV usw. verwendet werden müssen. Diesbezüglich wäre der Antrag Guisan wahrscheinlich nicht unbedingt abgedeckt. Wenn es eine Lenkungsabgabe sein soll, dann müsste es ja irgendwie eine Rückerstattung geben; das könnte vielleicht à la rigueur noch irgendwie organisiert werden. Sie sehen, dass es hier verfassungsmässig wahrscheinlich etwas heikel ist.

Der zweite Punkt betrifft die Höhe der Belastung. Wenn wir die Steuer und dann noch einen Zuschlag haben, dann kommen wir in einen hohen Bereich hinein. Diesbezüglich gelten wieder all die Argumente, die Sie schon vorher bei der Übergangsbestimmung gehört haben.

Zusammenfassend: Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, den Antrag zur Schaffung des Präventionsfonds abzulehnen.

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