Heim Bea · Nationalrat · 2019-09-26
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Le financement uniforme des services ambulatoires et hospitaliers est en principe une innovation. Elle est importante, parce qu'elle élimine les fausses incitations en matière de soins, mais malheureusement pas toutes, car ce projet en crée de nouvelles.
Toutefois, comme cela a été souligné lors du débat d'entrée en matière, cette innovation est également extrêmement unilatérale et ne répond pas aux exigences fondamentales des acteurs importants, en particulier pas à celles des cantons.
Après que notre conseil a décidé d'entrer en matière, nous voulons au moins obtenir quelques améliorations. Le Conseil des Etats aura alors la tâche d'apporter les corrections nécessaires au projet.
Die Einführung der einheitlichen Finanzierung gelingt nur mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone. Sie wissen, es wurde mehrfach betont: Diese Vorlage stösst auf entschiedene Kritik vonseiten der Kantone, auch was die[NB]Kontrollmöglichkeit bezüglich des auf sie entfallenden Rechnungsbetrags betrifft.
Die Kontrollmöglichkeit für die Kantone stärken und das auch im Gesetz festhalten, das will die Minderheit Carobbio[NB]Guscetti, die ich hier vertreten darf. Denn die Kantone sollen mit dieser Vorlage gegen 10 Milliarden Franken finanzieren. Darum ist es richtig, wenn die Kantone auch Transparenz einfordern. Es ist ganz klar ihre Pflicht, die Kontrolle über den Einsatz der kantonalen Steuermittel zu garantieren. Sie stehen in der Verantwortung gegenüber ihrer Bevölkerung. Sie müssen garantieren können, dass ihre Steuermittel richtig und wirtschaftlich eingesetzt werden. Sie müssen sicher sein und nachweisen können, dass die Leistungen im ambulanten wie im stationären Bereich korrekt abgerechnet und zugeteilt werden - korrekt nach Wohnsitz, Zuständigkeit, Spitalplanung. Darum verlangen die Kantone ihren Einbezug in die Datenkontrolle. Und sie verlangen dies zu Recht, denn ein blindes Vertrauen in die Rechnungskontrolle der Versicherer - diese mögen es gut machen, manchmal aber auch weniger gut, wie Sie alle wissen - würde von den Bürgerinnen und Bürgern als Steuerzahlende nicht akzeptiert und spätestens dann, wenn Probleme auftauchen, auf heftigste Kritik stossen. Es kann nicht angehen, dass nur die Versicherer die Hoheit über die Kostenkontrolle übernehmen und schlussendlich haben.
Darum verlangt die Minderheit Carobbio Guscetti, dass die gemeinsame Einrichtung die Daten, die die Versicherer den Kantonen übermitteln, kontrolliert. Es geht um die Berechnung der Kantonsbeiträge. Das ist ein zentraler, ein heikler Bereich, umso mehr, als sich die Kosten, die auf die Kantone zukommen werden, nicht im Voraus auf Franken und Rappen genau berechnen lassen. Darum braucht es umso mehr eine Datenkontrolle durch die gemeinsame Einrichtung.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Minderheitsantrag Carobbio Guscetti bei Artikel 18 Absatz 2octies. Mit unserer Zustimmung dazu nehmen wir das Anliegen der Kantone ernst, und wir verbessern die Chancen, dass die Vereinheitlichung der Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereichs schlussendlich Akzeptanz finden kann.
Auch im Namen der SP-Fraktion teile ich Ihnen mit: Diese Minderheit ist uns sehr wichtig. Wir betonen noch einmal, dass der Einbezug der Kantone in die Datenkontrolle ein wichtiger Schritt ist: ein wichtiger Schritt im Sinne der Respektierung der demokratisch verankerten Aufgabe der Kantone, für eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und für eine effiziente Verwendung der Mittel zu sorgen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zustimmen.