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Gendotti Gabriele · Nationalrat · 2000-03-16

Gendotti Gabriele · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-16

Wortprotokoll

Eigentlich war ich als neues Mitglied dieses Rates und der Finanzkommission ein bisschen enttäuscht oder wenigstens überrascht, dass die Diskussion über den ausführlichen "Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen" sich fast ausschliesslich mit den Sparmöglichkeiten befasst hat. Der Subventionsbericht hat aber nichts mit einem Auftrag für ein Sparprogramm zu tun. Der gesetzliche Auftrag ist sehr klar: Gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes muss der Bundesrat periodisch überprüfen, ob die Bestimmungen über Finanzhilfen und Abgeltungen den allgemeinen Grundsätzen - dies muss man betonen - in Bezug auf Zweckmässigkeit, administrativen Kostenaufwand usw. entsprechen, mit anderen Worten: Er muss überprüfen, ob die Subventionen gemäss den Kriterien des Gesetzes ausgerichtet werden. Deshalb muss man zur Kenntnis nehmen, dass nach den beiden Teilberichten 359 der 410 Subventionsrubriken, für welche 1997 eine Auszahlung erfolgte, geprüft und analysiert worden sind und dass für 85 der 200 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken des zweiten Teils Handlungsbedarf geltend gemacht wird. Bei diesen erwartet man vom Bundesrat und der Verwaltung eigentlich die gleiche Fähigkeit, die Umsetzungsmassnahmen rasch zum Erfolg zu bringen, wie bei den Massnahmen aus dem ersten Teil.

Gibt es zu viele Subventionen? Sind sie nicht mehr aktuell? Sind die ausbezahlten Beträge zu hoch? Können gewisse Aufgaben auch ohne Subventionen erfüllt werden? Müssen - was das Subventionsgesetz eigentlich vorsieht - einzelne oder gar generell alle Subventionen einer Befristung untergeordnet werden? Ist man der Meinung, dass die Spareffekte infolge der vorgeschlagenen Massnahmen ungenügend sind? Auf solche Fragen müssen politische Antworten gegeben werden, und es müssen Entscheide folgen.

Da sind wir als Parlamentarier gefordert. Nicht zuletzt, weil rund 60 Prozent der Ausgaben gesetzlich gebunden sind, und zwar durch Gesetze, die wir selber irgendeinmal fabriziert haben. Deshalb muss uns allen bewusst sein, dass die meisten Umsetzungsmassnahmen Gesetzesänderungen bedingen. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis für Vorstösse, die eine lineare Senkung um 10 Prozent oder eine Reduktion um zwei Milliarden Franken vorsehen, so wie dies zum Beispiel vonseiten der SVP in der Finanzkommission angedeutet wurde. Es ist hingegen notwendig, die Verantwortung zu übernehmen und zu sagen, welche Subventionen in welchen Gebieten gekürzt, aufgehoben oder befristet werden sollen. Man kann sich hier nicht hinter dem eigenen Finger verstecken. Natürlich braucht es einen gewissen politischen Mut, wenn man sagen muss, wo man [PAGE 307] einschreiten will: bei der Landwirtschaft oder bei der Energie, beim Sport oder bei der Gesundheit usw.

Es nützt nichts oder nicht viel, bei so genannten Bagatellsubventionen zu intervenieren, wenn man zwei Milliarden Franken sparen will. Ich bin auch überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht, und dass es Möglichkeiten für Anpassungen gibt. Aber man muss sich von vornherein bewusst sein, dass es von den betroffenen Verwaltungen, Regionen und Kantonen energischen Widerstand geben wird.

Ich muss feststellen, dass in der Kommission und heute im Rat in der Diskussion kein einziges Beispiel von möglichen Subventionskürzungen oder Subventionsstreichungen auch nur angedeutet wurde - ganz nach dem Prinzip, wonach Massnahmen immer "dans le jardin plus vert du voisin" zu ergreifen sind. Ich teile deshalb die Meinung, dass es vor allem die Aufgabe der Subkommission ist, bei der Beratung der Staatsrechnung entweder alle oder die ältesten Subventionen zu hinterfragen, um zu konkreten Resultaten zu kommen. Der Subventionsbericht muss zum wichtigen Arbeitsinstrument werden, das eine Gesamtübersicht erlaubt und erste Ansätze für Massnahmen liefert, von der einfachen administrativen Anpassung bis zum Antrag für eine Gesetzesänderung.

Wo aber ein weiterer Handlungsbedarf besteht, hängt dies von den politischen Entscheiden ab, die den Politikern und dem Parlament zustehen.

Unter diesen Umständen habe ich persönlich keine Mühe, vom Bericht in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen. Die FDP-Fraktion kann mit dem in der Kommission zustande gekommenen Kompromiss der einfachen Kenntnisnahme leben.

Ich hoffe auf eine konkrete und fruchtbare Arbeit der Subkommissionen und erwarte gewisse Anpassungen und Kompetenztransfers bei der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs, der - wie Bundesrat Villiger in der Finanzkommission gesagt hat - nichts anderes ist als ein Subventionsprojekt. Die Subventionspolitik sollte wie jede Politik dynamisch, effizient, transparent und von rigorosen Kontrollkriterien abhängig sein, aber sie sollte auch fähig sein, sich jederzeit neuen Umständen anzupassen.