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Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-12-02

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-02

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hatte angekündigt, dass er sich kurzfassen wolle; ich habe ihm dann versprochen, dass ich das auch machen würde, nicht zuletzt mit Blick auf den Präsidial-Apéro.

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Zentralpräsident des Schweizerischen Fischereiverbandes. Diese Information hat hier eigentlich gar nichts verloren, weil es hier nicht um Manipulationen im Wasser geht, sondern allenfalls um solche am Wasser; trotzdem sei es einfach gesagt. Um das Thema der Transparenz vollends abzurunden: Der Initiant, Nationalrat Rösti, ist seines Zeichens Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes. Er ist also ebenso wie ich als Fischer vital an Wasserfragen interessiert.

Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten, und zwar weil sie unnötig ist und weil sie wenn nicht ökologischen Schaden verursacht, so doch ökologischen Nutzen verhindert. Die Ausgangslage, die technische Komplexität hat der Kommissionssprecher exzellent dargelegt; das muss ich nicht wiederholen. Es geht hier einzig und allein um Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) für Erneuerungen von Wasserkonzessionen - also nicht für Erweiterungen bestehender oder für neue Wasserkonzessionen, sondern für bereits bestehende, die mehr oder weniger im gleichen Masse weiterbetrieben werden sollen.

Wenn jemand eine Neukonzession will, dann muss er alle Umweltrechtsvorschriften einhalten, inklusive die zu den Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Artikel 18 Absatz 1ter NHG. Bei Ausbauten bestehender Konzessionen müssen für diesen Teil ebenfalls Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen vorgenommen werden. Es geht also hier einzig und allein um Erneuerungen bestehender Konzessionen, die einfach verlängert werden. Bei der Konzessionierung geht man eigentlich von der Übungsanlage aus, dass da ein Recht gewährt wird, das irgendwann einmal ausläuft. Und wenn es erneuert werden soll, beginnt das Spiel von Neuem. Es ist also nicht eine Änderung der Spielregeln während des Spiels, denn es wird ein neues Spiel angepfiffen.

Bis anhin konnten Anlagen, welchen vor 1985 Konzessionen erteilt worden waren, die inzwischen nicht erneuert wurden, von einem relativ privilegierten Betrieb profitieren. Sie mussten alle Umweltanliegen nicht zusätzlich erfüllen. Dieser Zustand war gewollt - und dies zu Recht -, um ihnen das Leben nicht unnötig schwer zu machen. Wenn eine solche Anlage hingegen zwischen 1985 und jetzt eine Erneuerung der Konzession verlangte, spielte die seither gültige Praxis. Im Kommissionsbericht der UREK-N vom 30. April 2019 steht auf Seite 5583: "Bereits unter der bisherigen Praxis mussten die Behörden bei der Festlegung der Ersatzmassnahmen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen." Dieser Grundsatz gilt immer. Weiter heisst es: "Wenn es zum Teil auch nicht einfach war, den Zustand vor dem Bau eines bereits bestehenden Kraftwerks abzuschätzen, sind in der Praxis immer angemessene Lösungen gefunden worden." Dies sagt die Kommission, die uns diese Vorlage auf den Tisch legt.

Der Bundesrat antwortete seinerzeit auf die wörtlich gleichlautende Motion Rösti 13.3883 am 20. November 2013 - die Antwort ist also nicht uralt - betreffend Ersatzmassnahmen zur Wiederherstellung des Urzustandes schutzwürdiger Lebensräume: "Diese Praxis hat sich seit rund zwanzig Jahren bewährt und ist vom Bundesgericht verschiedentlich bestätigt worden. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen anzupassen." Vor sechs Jahren hätte der Bundesrat den Nichteintretensantrag gestellt, weil er die parlamentarische Initiative als unnötig und allenfalls sogar als schädlich beurteilt hätte.

Was passiert, wenn wir dieser Vorlage zustimmen? Um einen Irrtum auszuräumen: Sie hat keinerlei Einfluss auf das Produktionsvolumen dieser Anlagen. Auch die Gebirgskantone schreiben - meines Erachtens fälschlicherweise -, es gehe da um die Stromproduktion. Nein, eben gerade nicht - es geht um Ersatzmassnahmen. Diese sind mit Verbesserungen der Uferstruktur, Neuanlagen von Büschen und Hecken, Magerwiesen oder Überschwemmungsflächen umschrieben. Das hat auf die eigentliche Stromproduktion keinen Einfluss.

Der Verweis auf die Energiestrategie und die Forcierung der Wasserkraft sticht hier nicht, weil die Ersatzmassnahmen keinen Einfluss auf das Produktionsvolumen haben. Wenn man Produktionserweiterungen vornimmt, sind diese Spielregeln eben einzuhalten, wie ich das vorhin erwähnt habe. Im Rahmen der Debatte wurde erwähnt, dass die Kosten mit den Ersatzmassnahmen marginal erhöht werden können: Die Umweltorganisationen gehen von in der Regel 1 bis 2 Prozent, in vereinzelten, wirklichen Ausnahmefällen maximal 5 Prozent der Gestehungskosten aus. Wenn jetzt eine Anlage, die bisher ohne diese Auflagen funktionieren konnte, bei einer Neuvergabe der Konzession nichts nachholen muss - und zwar[NB]immer verhältnismässig und im Rahmen der Möglichkeiten -, dann ist das eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den neueren Anlagen, die nach 1985 konzessioniert wurden. Ich bin ja nicht der Apologet des Wettbewerbs und der gleich langen Spiesse; aber wer von Wettbewerb, Markt und weiss der Kuckuck was spricht, der kann zu dieser Vorlage nicht Ja sagen, weil das eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den neu konzessionierten Anlagen gäbe.

Ich habe es vorhin gesagt: Die Vorlage ist nicht nur unnötig, sie ist eben auch schädlich, oder mindestens verhindert sie den Nutzen. Wenn wir jetzt diese Aufwertungsmassnahmen nicht anordnen, kann eben auch der potenziell mögliche Nutzen nicht eintreten. Unter uns gesagt: Das allererste Geschäft einer Legislatur, die grüner, weiblicher, jünger und innovativer daherkommt, mit einem ökologischen Sündenfall abzuschliessen, finde ich mindestens relativ fragwürdig.

Es wurde auch das Argument der Rechtssicherheit aufgeführt: Ich wage zu bezweifeln, dass da wesentlich mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Aber vor allem erinnere ich mich an heftigste Debatten über Volksinitiativen, bei denen man gesagt hat, richterliches Ermessen sei quasi ein Wesens- und Definitionsmerkmal eines intakten Rechtsstaates, und bei denen man gesagt hat: zum Teufel mit allen Automatismen! Da beklagt man nun mögliches Ermessen als des Teufels. Ich finde eben, rechtliches Ermessen mache die Aufgabe anspruchsvoller. Aber sie wurde in den letzten zwanzig Jahren gelöst! Man hat immer wieder Lösungen gefunden.

Deshalb wiederhole ich noch einmal: Diese Vorlage ist unnötig, wahrscheinlich belastet sie sogar das Verhältnis zwischen Betreiberinnen und Betreibern und den Umweltorganisationen. Jetzt müssen sie aufeinander zugehen. In Zukunft wird man sagen: "Ätsch, ätsch, mit der parlamentarischen Initiative Rösti können wir einfach weiterfahren wie bis anhin!" Denn wenn man nicht ausbaut, heisst Ist-Zustand einfach: Man muss nichts machen, es braucht keine Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. [PAGE 1010]

Also, noch einmal: Ich würde es sehr fatal finden, wenn ausgerechnet diese Ökologie-Legislatur durch das allererste Geschäft mit dem Verlassen des ökologischen Tugendpfades eröffnet würde.

Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollten Sie wider Erwarten, trotz allem, eintreten wollen, dann bitte ich Sie, wenigstens den Minderheitsantrag - es ist ja nur einer - anzunehmen. Wenn Sie nicht einmal das schaffen, was mich doch ziemlich irritieren würde, dann bitte ich Sie, wenigstens dem Bundesrat zu folgen. Das würde eine Differenz zum Nationalrat schaffen und gäbe dem neu zusammengesetzten Nationalrat die Gelegenheit, noch einmal zu diesem Geschäft Stellung zu nehmen. Ich hielte das eigentlich für einen Akt der Fairness gegenüber dem doch recht neu und anders zusammengesetzten Nationalrat. Wenn Sie das nicht machen - ich habe es mal nachgerechnet -, dann riskieren Sie, dass die Gesamtvorlage in der Schlussabstimmung versenkt wird. Wenn Sie die neuen Mehrheiten und die Anzahl Abweichler in den anderen Fraktionen auf die Ergebnisse im Nationalrat übertragen, wird es ein unglaublich spitzes Resultat. Sie riskieren - ja, Ruedi, ich habe es nachgerechnet! - ein Desaster, nämlich, dass gar nichts passiert. Ich könnte damit sehr gut leben. Ein paar Leute würden sich wahrscheinlich bedanken, dass Sie einen vernünftigen Kompromissvorschlag abgelehnt haben.

Also, noch einmal: Ich bitte Sie um Nichteintreten. Falls wider Erwarten eingetreten wird, erlaube ich mir dann wirklich, mich mit zwei, drei Sätzen in der Detailberatung noch einmal zu melden.