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Rieder Beat · Ständerat · 2019-12-02

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-02

Wortprotokoll

Ich kann nur in einem einzigen Punkt kürzer sprechen als Kollege Zanetti: Ich habe keine Interessenkollisionen. Ansonsten muss ich doch eingehend auf diese Replik von Kollege Zanetti antworten.

Was möchte Kollege Zanetti vor allem nicht? Er möchte nicht, dass wir über unsere Energiestrategie sprechen, die zu 60 Prozent von diesem Pfeiler der Wasserkraft zur Stromerzeugung abhängt. Gemäss dieser Energiestrategie muss zudem die Wasserkraftproduktion durch die bestehenden Wasserkraftwerke bzw. durch allfällige Neubauten und Erweiterungen der bestehenden Anlagen um mindestens 3,2 Terawattstunden ausgebaut werden. Das entspricht einem kleineren AKW. Dem gegenüber stehen die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes, die Anliegen der Fischereigesetzgebung - hier zwar nicht, aber ansonsten - sowie die Anliegen der Gewässerschutzgesetzgebung.

Es besteht offenkundig ein Interessenkonflikt bei der Verwirklichung aller dieser Ziele. Sie werden in den nächsten vier Jahren, ja bereits diese Woche einige massgebende Entscheide betreffend die Gewichtung dieser Interessen fällen müssen. Immer geht es dabei um folgenden Grundsatzentscheid: Wie realisieren wir die Stromproduktion aus Wasserkraft zur Einhaltung unserer Energiestrategie und zur Verminderung der CO2-Emissionen, und welche Einschränkungen der Interessen des Naturschutzes nehmen wir dafür in Kauf? Das ist die zentrale Frage. Priorisieren wir die Stromproduktion aus der Wasserkraft, um um die geplanten Terawattstunden ausbauen zu können, oder priorisieren wir Naturschutzinteressen?

Die kleinste Hürde, die Sie zu nehmen haben, ist die parlamentarische Initiative Rösti. Mit der parlamentarischen Initiative Rösti werden Sie nicht ein einziges Megawatt mehr Strom produzieren, aber Sie können verhindern, dass es bei der Erneuerung von Wasserrechtskonzessionen von Speicher- und Laufkraftwerken zu erheblichen Produktionsausfällen kommt. Sie können verhindern, dass es zu kostspieligen Verfahren kommt. Sie können verhindern, dass es zu kostspieligen Auflagen kommt, nämlich dann, wenn die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Konzessionserneuerung bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht aufgehoben wird und nicht ein für alle Mal klar festgelegt wird, von welchem Zustand bei der Beurteilung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz auszugehen ist. Nur darum geht es.

Dabei ist bei dieser parlamentarischen Initiative festzuhalten - der Kommissionssprecher hat es bereits erwähnt -, dass die übrigen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes und des Fischereigesetzes selbstverständlich bezüglich Restwassermengen, Fischgängigkeit und Auenschutz einzuhalten sind. Diese Bestimmungen sind nicht betroffen, auch Kollege Zanetti hat es erwähnt. Aber im Übrigen soll auf den Zustand bei der Einreichung der Konzession abgestellt werden können und nicht auf den Zustand bei der Erstellung des Werkes.

Es hat sich bei der Beratung dieser Initiative in der Kommission gezeigt, dass die Beurteilung des Zustandes eines Gebietes, wie es sich vor vielleicht achtzig Jahren präsentierte, mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Zwar wurde dies beim Grimselwerk mit einer grösseren Studie gemacht. Aber das Resultat zeigt nicht, ob ohne den Bau des Kraftwerkes nicht auch ein Teil der schützenswerten Lebensräume im Laufe der Jahre verloren gegangen wäre. Zum andern haben sich in der Regel durch den Bau von Kraftwerken neue schützenswerte Lebensräume entwickelt, welche nun nicht einfach gegen den ursprünglichen Zustand abgewogen werden können. So zum Beispiel beim Kraftwerk Klingnau: Dort hat der Bau des Kraftwerkes ein Auengebiet zerstört. Aber heute ist dort eines der wichtigsten Brutvogelgebiete von internationaler Bedeutung. So kann der Vergleich des damaligen Zustandes mit dem heutigen Zustand schlichtweg nicht vorgenommen werden.

Mithilfe der parlamentarischen Initiative beseitigen Sie diese Rechtsunsicherheit. Das gibt den Kraftwerkkonzessionären wie auch den Konzedenten Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit wird gebraucht, weil wir in den nächsten dreissig Jahren sämtliche Kraftwerkkonzessionen neu verhandeln müssen - entweder durch Anwendung des Heimfalls oder über die Konzessionserneuerung.

Bei den Vertragsverhandlungen geht es um Laufzeiten von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Verhandlungspartner brauchen klare, verlässliche Rechtsgrundlagen dafür, was bei der Konzessionserneuerung auch im Hinblick auf den Natur- und Heimatschutz vorzukehren ist.

Ich empfehle Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf unverändert anzunehmen.

Zu dieser parlamentarischen Initiative kam noch die Frage auf: Können Kantone oder Gemeinden gegenüber den Konzessionären noch weitere Bedingungen stellen und vielleicht alte Bausünden rückgängig machen, die beim Kraftwerkbau entstanden sind? Selbstverständlich ist das so. Es gibt Kantone, die in ihren Wasserrechtsgesetzen strengere Vorschriften vorgesehen haben. Dort besteht nach wie vor ein Hebel, um bei den Vertragsverhandlungen auch härtere als die durch die eidgenössische Wasserrechtsgesetzgebung vorgesehenen Vorschriften umzusetzen.

Auch hier ist grünes Licht gegeben. Es besteht kein Anlass, gegen die parlamentarische Initiative Rösti zu opponieren. Sie ist ein Weg, um die Konzessionsverlängerungen glimpflich, ohne weitere Schwierigkeiten, in einem einfachen Prozedere abzuwickeln. Jede Verzögerung dieser Vertragsverhandlungen bedeutet Einbussen bei der Produktion.

Daher bitte ich Sie, einzutreten und den Minderheitsantrag Zanetti Roberto - so leid es mir heute am ersten Sessionstag tut - abzulehnen.