Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-02
Wortprotokoll
Ihr Rat hat - es wurde jetzt gerade erwähnt - in der letzten Session ein CO2-Gesetz verabschiedet, das sich sehen lassen kann, und zwar nicht nur inhaltlich: Man hat mit diesem Gesetz die Voraussetzung geschaffen, dass wir die Klimaziele 2030 realistischerweise erreichen können. Es ist aber gleichzeitig ein pragmatisches Gesetz, auch in Bezug auf die Mehrheitsfähigkeit bei der Gesamtabstimmung. Es gab eine einzige Gegenstimme gegen das Gesetz, das Sie beraten haben, und dies zu einem Thema, das so kontrovers diskutiert wird. Ich denke, das ist ein Erfolg. Der Bundesrat hat diese Vorlage auch unterstützt, weil sie uns dem Ziel von netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 ganz eindeutig näher bringt.
Jetzt ist die Vorlage, die Totalrevision des CO2-Gesetzes, wieder im Nationalrat; die Kommission hat die Beratung aufgenommen. Sie ist noch nicht so weit, um das Gesetz bereits jetzt in der Wintersession zu beraten; sie möchte das in der Frühjahrssession tun. Ich hoffe einfach, dass man im Nationalrat die Dringlichkeit erkennt und dann die Vorlage wirklich in die Frühjahrssession bringt. Aber das können Sie und ich eigentlich nicht bestimmen. Ich hoffe aber auch, dass man im Nationalrat bei diesem pragmatischen Weg bleibt, den Ihr Rat und Ihre vorberatende Kommission vorgezeichnet haben, denn die Vorlage muss dann auch von der Bevölkerung akzeptiert werden können.
Klar ist schon heute: Für netto null bis 2050 reicht auch das totalrevidierte CO2-Gesetz nicht. Es muss nachher weitergehen; mein Departement wird nächstes Jahr aufzeigen, wie wir dieses Ziel bis zum Jahr 2050 erreichen wollen.
Nun zur Vorlage, die Sie heute beraten. Es wurde gesagt: Es geht um eine Übergangsregelung, und zwar für gewisse Klimaschutzmassnahmen, für die ab 2021 keine Regelung mehr vorhanden ist, wenn das totalrevidierte CO2-Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten kann. Der Klimawandel bleibt ja dann nicht stehen; er geht weiter. Deshalb kommt dem ehemaligen Nationalrat und heutigen Ständerat Burkart das Verdienst zu, diese Frage mit seiner parlamentarischen Initiative aufgebracht zu haben. Sein Anliegen war die Förderung der erneuerbaren Treibstoffe, und deshalb wollte er eine allfällige Lücke zwischen dem geltenden CO2-Gesetz und dessen Fortsetzung schliessen. Konkret wollte Herr Burkart mit seiner parlamentarischen Initiative die befristeten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe bis ins Jahr 2030 verlängern.
Der Nationalrat hat sich für diese Überbrückungslösung entschieden, allerdings nicht, wie das Herr Ständerat Burkart will, bis 2030, sondern nur bis Ende 2021, weil der Nationalrat davon ausgegangen ist, dass bis dann das neue, totalrevidierte CO2-Gesetz in Kraft sein wird.
Ihre Kommission hat nun die Situation nochmals analysiert. Sie ist zum Schluss gelangt - ich teile diese Schlussfolgerung -, dass eine Inkraftsetzung des neuen, totalrevidierten CO2-Gesetzes auf 2021 unwahrscheinlich geworden ist, vor allem, wenn man heute von einer Referendumsabstimmung ausgeht. Dann müssen wir ja auch noch die Verordnungen dazu machen, und diese müssen auch noch in die Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat ist also auch der Meinung, dass eine Inkraftsetzung auf 2021 unrealistisch ist.
Er teilt eben auch die Einschätzung Ihrer Kommissionsmehrheit, dass es wichtig ist, dass wir jetzt Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Ich denke, das ist beim Klimaschutz sowieso etwas vom Wichtigsten: dass wir der Wirtschaft sagen, wohin die Reise geht, und dass wir es frühzeitig sagen, damit sie sich auch darauf einstellen kann. Wenn wir keine Nachfolgeregelung haben, dann steht die Klimaerwärmung wie gesagt nicht still, aber wir verlieren Instrumente, die wir heute haben. Damit steigt dann der Druck, und wir müssen die Klimaziele in noch weniger Zeit erreichen.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat heute Ihre Kommissionsmehrheit in fast allen Punkten unterstützt. Der Bundesrat unterstützt die Anpassung beim Verminderungsziel. Schauen Sie, es gibt verschiedene Instrumente im CO2-Gesetz, die sich alle auf das Verminderungsziel beziehen. Wenn Sie das Verminderungsziel nicht anpassen, dann verlieren Sie auch die entsprechenden Instrumente, und dann riskieren wir einfach, eine Stop-and-go-Politik zu machen. Ich denke, das wäre schlecht; das wäre auch schlecht für die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik.
Herr Noser hat zu Recht die Frage aufgeworfen, wie viel man jetzt hier hineinpacken soll und wie viel mit dem CO2-Gesetz kommen soll. Gleichzeitig muss man aber sagen, dass wir, wenn wir eine kohärente Klimapolitik wollen, jetzt sagen müssen, wohin die Reise geht. Wir können es uns nicht leisten, zuzuwarten, allenfalls Lücken zu schaffen und dann allenfalls nicht bereit zu sein.
Ich meine, es kann auch sein, dass die Totalrevision des CO2-Gesetzes von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird. Dann, denke ich, brauchen wir die Instrumente. Wir legiferieren hier bis 2030; wir definieren jetzt unsere Klimaziele nur bis 2030. Das sind gerade mal zehn Jahre Zeit, die wir haben.
Deshalb unterstützt der Bundesrat die Anpassung beim Verminderungsziel und dann entsprechend auch die Instrumente: die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen und die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen. Ich denke, das war auch nicht das am meisten Umstrittene; zumindest die Abgabe auf den Brennstoffen war nicht am meisten umstritten. [PAGE 1017] Betreffend die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen muss ich noch sagen: Es ist nicht der Staat, der diese 10 Rappen vorschreibt, sondern das ist die Privatwirtschaft, die sagt, ob sie die Kompensationsgelder auf den Konsumenten überwälzt oder nicht. Das ist dann ein Entscheid der Privatwirtschaft.
Betreffend einen einzigen Punkt, nämlich Artikel 10, unterstützt der Bundesrat die Kommissionsminderheit. Ich bitte deshalb den Präsidenten, artikelweise abstimmen zu lassen. Hier geht es um den CO2-Ausstoss der Neuwagen. Da sind wir der Meinung, dass sich Ihre Kommissionsmehrheit auch von Ihrem ursprünglichen Entscheid in diesem Rat entfernt hat. Sie geht weiter, und ihr Antrag geht auch weiter als die EU-Regelung. Der Bundesrat war der Meinung - und er bleibt bei dieser Meinung -, wir sollten in diesem Punkt nicht strenger als die EU werden. Deshalb würden wir Ihnen beantragen, bei Artikel 10 den Antrag der Minderheit Schmid Martin zu unterstützen.
Ich möchte noch etwas zur Mineralölsteuer betreffend die Erleichterung für biogene Treibstoffe sagen. Ihre Kommissionsmehrheit kommt hier dem Nationalrat entgegen. Ich begrüsse das. Steuererleichterungen sollen nur bis Ende 2023 und nicht, wie ursprünglich, bis 2030 gewährt werden. Steuererleichterungen - das tönt sympathisch. Vergessen Sie nicht, dass die Verlängerung der Mineralölsteuererleichterung auch etwas kostet, weil ja die Ertragsausfälle dann mit Steuern auf Benzin und Diesel bis ins Jahr 2028 auszugleichen sind.
Da ist der Vorschlag des Bundesrates, dass Sie Ihrer Kommission folgen. So stellen wir sicher, dass wir nicht in eine Stop-and-go-Politik hineingeraten. Wir sind der Meinung, es ist vertretbar - auch demokratiepolitisch -, dass man das Verminderungsziel jetzt ebenfalls festlegt, um aufzuzeigen, wie dieser stufenweise Rückgang vor sich gehen muss. Bei Artikel 10 bitten wir Sie hingegen, den Antrag der Minderheit Schmid Martin zu unterstützen.