Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-02
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-02
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung: Ich bin Betreiber eines Kleinstwasserkraftwerkes mit einem ehehaften Wasserrecht. Diese Revision, die wir hier diskutieren, könnte ungefähr dreihundert historische Wasserkraftanlagen betreffen. Deshalb erlaube ich mir, kurz das Wort zu ergreifen.
Ehehafte Wasserrechte sind Rechte, die bereits bestanden haben, als das Schweizerische Zivilgesetzbuch 1912 in Kraft getreten ist. Sie werden daher auch als historische Wasserrechte bezeichnet. Das sind wohlerworbene Rechte, die auch beim Inkrafttreten des Wasserrechtsgesetzes vorbehalten blieben. Sie haben bisher im Rahmen der Eigentumsgarantie unbeschränkt und unangefochten verfassungsrechtlichen Schutz genossen. Das Bundesgericht hat das bis 2017 bestätigt.
Weshalb habe ich das Wort ergriffen? Diesen Frühling, mit Urteil vom 29. März 2019, hat das Bundesgericht in einem Entscheid diese wohlerworbenen Rechte, diese alten Wasserrechte, infrage gestellt und postuliert, dass diese Anlagen neu über eine Konzessionierung verfügen müssen. Deshalb frage ich: Wenn diese historischen Wasserkraftanlagen jetzt neu eine Konzession beantragen müssen, welches ist dann der Ausgangspunkt für die Beurteilung bei der Gewährung einer Konzession?
Ich habe als Ersatzmitglied an der Kommissionssitzung teilgenommen und dort der Verwaltung diese Frage gestellt. Sie wurde dahingehend beantwortet, dass in diesem Fall ebenfalls der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung als massgebender Zustand gelte. Ich wollte das zuhanden der Materialien hier auch im Plenum so festhalten.