Müller Damian · Ständerat · 2019-12-02
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte hier keine Kommissionsarbeit leisten, aber zuhanden der Materialien muss ich Kollege Schmid Martin korrigieren: Absatz 2 Buchstabe a auf Seite 31 der Fahne bezieht sich auf das Mineralölsteuergesetz und ist somit bis zum Jahr 2023 gültig. Für Absatz 2 Buchstabe d auf Seite 32 der Fahne gibt es keine Limitierung. Diese Bestimmung wird damit eins zu eins weitergeführt, auch dann, wenn wir keine CO2-Gesetzgebung hätten. Sie sehen, dass man hier diese Differenzierung machen muss.
Der Antrag Fässler Daniel hat uns nicht vorgelegen, aber ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieser schwierig umzusetzen, geschweige denn zu interpretieren wäre. Für alle, die im September noch nicht hier gewesen sind: Wir haben uns in der CO2-Gesetzgebung ausführlich mit der Thematik der Treibstoffe auseinandergesetzt. Der Antrag ist, wenn ich mich an die CO2-Debatte zurückerinnere, nicht umsetzbar, weil nämlich die Importeure der fossilen Treibstoffe kompensationspflichtig sind - Sie wissen, wie die Tankstellen jeweils angeschrieben sind. Die Kompensationen sind für die innerhalb eines Jahres in Verkehr gebrachten Mengen zum Zeitpunkt des Importes zu entrichten.
Abschliessend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der Mineralölverbrauch nichts mit den Berggebieten zu tun hat. Dieser ist vielmehr eine Erscheinung des Wohlstands. Wir haben in den Berichten zum CO2-Gesetz nämlich gesehen, dass die meisten SUV nicht in den Bergregionen, sondern vor allem in den Regionen Zürichsee und Zugersee zu finden sind. Das ist auch die Ausgangslage, die wir kongruent zur Diskussion in der CO2-Gesetzgebung annehmen müssen - damit wir die Sachen hier nicht miteinander vermischen.